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"Wir begrüßen die Initiative zu einer Erweiterung des
,Feuerwehr-Führerscheins' auf 7,5 Tonnen vor allem vor dem
Hintergrund der Einschränkungen, die durch fehlende Fahrerlaubnisse
zu erwarten wäre", unterstützte Hans-Peter Kröger, Präsident des
Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) heute bei einer Pressekonferenz in
der bayerischen Landesvertretung in Berlin den Vorstoß des
Bayerischen Innenministers.
Eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht
das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer
internen Ausbildung und Prüfung. Diese Fahrerlaubnis soll nun auch
auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. "Unser damaliger
Vorschlag einer organisationsinternen Ausbildung hat sich sehr
bewährt und ist deshalb auch für die nun auf den Weg gebrachte
Ausweitung der Regelung praktikabel", erklärte der bayerische
Innenminister, Joachim Herrmann: "Wir haben bislang in Bayern rund
500 so genannte 'kleine Feuerwehrführerscheine' erteilt. Dies zeigt,
dass wir mit dieser pragmatischen Neuregelung dafür Sorge tragen,
dass die Leistungsfähigkeit der genannten Organisationen dauerhaft
sichergestellt bleibt."
DFV-Präsident Kröger bedauerte, dass das zunächst angedachte
Modell einer verkürzten Fahrschulausbildung bis 7,5 Tonnen de facto
nicht mehr umgesetzt wird: "Damit ist auch die Umschreibung in zivil
nutzbare Führerscheine, die einen Mehrwert des Ehrenamtes im Alltag
vor allem junger Menschen bedeutet hätte, nicht mehr möglich",
erklärte er. Für die nun geplante Fahrerlaubnis bekräftigte Kröger,
dass die interne Ausbildung angemessen sein müsse: "Vor allem den
besonderen Interessen der Fahrsicherheit muss hier Rechnung getragen
werden."
Hintergrund:
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis
der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer
zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit entfällt die nach altem
Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen,
Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM zu führen. Vor dem Hintergrund
verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz
sind die verfügbaren Fahrgestelle schwerer geworden, sodass die
Fahrzeug- und Aufbauhersteller in absehbarer Zukunft keine relevanten
Fahrzeuge mehr unter 3,5 Tonnen zGm anbieten können. Diese
Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die
Feuerwehren - betroffen sind unter Einbeziehung der
Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.
Die im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung ermöglicht
das Erteilen einer Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen nach einer internen
Ausbildung und Prüfung. Diese wurde bislang durch mehrere
Bundesländer, allen voran Bayern, umgesetzt.
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