Viele Stallbetreiber sind unzureichend abgesichert. Bei Pensionspferden fehlt oft der wichtige Versicherungsschutz des gewerblichen Tierhüterrisikos und der Obhutversicherung.
(firmenpresse) - Als Stallbetreiber eines Betriebes ist eine Betriebshaftpflichtversicherung eine wichtige Voraussetzung um vor Forderungen gut geschützt zu sein. Umsichtige Stallbetreiber, denen ihr Privatvermögen lieb ist, haben eine solche Versicherung längst abgeschlossen.
Die Erfahrung zeigt aber leider, dass in vielen Versicherungsverträgen wichtige Details fehlen.
Betriebe, in welchen Pensionspferde gegen ein Entgelt untergestellt sind, gelten als gewerbliche Betriebe. Ein wichtiger Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung ist hier der Bestandteil des Tierhüterrisikos, welches für jedes eingestellte Pensionspferd abgesichert sein sollte. Das gewerbliche Tierhüterrisiko deckt das Hüten des Pensionspferdes, wenn dieses beispielsweise bei der Fütterung aus der Box entläuft und auf der Straße mit einem Auto kollidiert. Hier wird Dritten ein Schaden zugefügt, der über dieses Tierhüterrisiko gedeckt ist.
Vielen Stallbetreibern und auch den Haltern der eingestellten Pferde ist aber nicht klar, dass die Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bestandteil der Tierhüterversicherung nicht für Schäden aufkommt, die an dem Pferd selbst entstehen. Schäden an den Pensionspferden selbst können nur über einen zusätzlichen Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Hier handelt es sich um die so genannte Obhutversicherung (=Schäden an Pensionspferden), die ausdrücklich und gegen ein gesondertes Entgelt mitversichert werden muss.
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Der Stallbetreiber ist also gut beraten, seinen Versicherungsschutz auf alle Details hin zu prüfen.
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