(PresseBox) - Es muss nicht immer gleich brennen, um zu erkennen, dass der Brandschutz sehr wichtig ist - auch wenn er in vielen Unternehmen einfach so "nebenher" betrieben wird. Aber jeder Brand, der sich vermeiden lässt, kann Sachwerte schützen - bis hin zur Existenz ganzer Unternehmen. Aber vor allen Dingen bewahrt professioneller Brandschutz tagtäglich Menschenleben.
Brandschutz ist so vielfältig wie unser heutiges Leben. Ob in Produktion, Forschung, Verwaltung oder Verkehr, bei der Datenverarbeitung oder im baulichen Brandschutz - jeder Bereich stellt eigene Ansprüche. Nicht umsonst gibt es seitens des Gesetzgebers strenge Anforderungen an die Qualifizierung von speziellen Brandschutzbeauftragten.
Was ist zu tun, wenn es in einem Unternehmen brennt? Und was ist zu tun oder zu unterlassen, damit ein Feuer gar nicht erst ausbricht?
Das Haus der Technik (HDT) bietet den Lehrgang "Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten" an und richtet sich bei dieser Schulung streng nach den Vorgaben der BG und der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das HDT Ihnen als einwöchigen Kurs anbietet. Das HDT arbeitet mit im Arbeitskreis "Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (QAB)" des Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd). Daher sind diese Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten auch von Industrie, Versicherungen und Behörden anerkannt: Sie dürfen sich also nach Besuch dieses Lehrgangs "Brandschutzbeauftragter" nennen!
Die nächsten Termine sind der 31.-05. Februar 2011 in Essen, 21.-26. März 2011 in München und 09.-14. Mai 2011 in Berlin.
Die Berufsgenossenschaft und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) schlagen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Industrie-, Handwerks- und Transportbetriebe bei geringem Brandrisiko ab 250 Mitarbeitern, bei mittlerem Brandrisiko ab 175 Mitarbeitern und bei großem Brandrisiko ab 100 Mitarbeitern vor. Bürobetrieben und Verwaltungen wird ab 400 durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen. Bei Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten und Geschäftshäusern gilt die Empfehlung ab 250 und bei Krankenhäusern und Heimen ab 100 durchschnittlich anwesenden Personen. Teilweise verlangen die Behörden aber auch schon von Firmen mit 50 Mitarbeitern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten!
Auch Brandversicherer fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Einzelfall!
In der neusten Version der vfbd-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02) verschwinden die o.g. Mitarbeiter-Zahlen wieder. Hier heißt es: "Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein."
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern.
Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.
Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt.
In den Lehrgängen im Haus der Technik wird selbstverständlich auf die aktuelle Rechtslage eingegangen. Hier arbeiten wir auch eng mit den Feuerwehren Essen und Bochum zusammen, um den Qualitätsstand hoch zu halten! Eine Löschübung sorgt dabei für Praxisnähe. Die nächsten Termine sind finden statt am 31.-05. Februar 2011 in Essen, 21.-26. März 2011 in München und 09.-14. Mai 2011 in Berlin. Jeder Lehrgang ist in sich abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein bundesweit anerkanntes und gültiges Zertifikat "Brandschutzbeauftragter".
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e. V., Tel. 0201/1803-344 oder Fax 0201/1803-346 Oder direkt unter http://www.brandschutzbeauftragter.de