Sexueller Missbrauch: Bundesjustizministerin zeigt Einsicht bei Verjaehrungsfristen
(pressrelations) - Anlaesslich der Presseverlautbarungen der Bundesjustizministerin zur Verlaengerung der straf- und zivilrechtlichen Verjaehrungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjaehrigen Schutzbefohlenen erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine
Lambrecht:
Endlich zeigt die Bundesjustizministerin Einsicht fuer laengere Verjaehrungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und damit fuer den SPD-Vorschlag.
Wir begruessen es, die Verjaehrung der zivilrechtlichen Ansprueche von drei auf dreissig Jahre zu verlaengern. Wir bedauern es allerdings, dass die Ministerin zur Frage der strafrechtlichen Verjaehrung bisher schweigt.
Der Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion will die strafrechtliche Verjaehrungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjaehrigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre erhoehen. Dadurch werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreissigsten Lebensjahr des Opfers verjaehren.
Die zivilrechtliche Verjaehrungsfrist wollen wir auf 30 Jahre erhoehen. Damit haben Opfer sexuellen Missbrauchs Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfuenfzigsten Lebensjahres zivilrechtliche Ansprueche geltend zu machen.
Die bisherigen Verjaehrungsfristen machen es vielen Opfern unmoeglich, die Taeter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen.
Denn in Kinderjahren missbrauchte Opfer koennen so massiv traumatisiert sein, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen.
Trauriger Beleg hierfuer ist die mittlerweile grosse Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfaelle vor allem der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen.
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