(ots) - Kein Freibrief
Der Beschluss aus Karlsruhe kommt nicht überraschend. Die
Verfassungsrichter bestätigten ihre Linie, nach der illegal erlangte
Beweismittel in einem Strafprozess nicht von vornherein gesperrt
sind. Es kommt in jedem Einzelfall darauf an, das staatliche
Interesse an einer Strafverfolgung gegen den Schutz der Privatsphäre
der Betroffenen abzuwägen. Nach diesem Maßstab hat Karlsruhe die
Verwendung einer angekauften Steuer-CD gebilligt, weil diese
lediglich Geschäftskontakte zu Banken offenbart und nicht den
privaten Kernbereich betrifft.
Wenngleich die Verfassungshüter dem staatlichen Strafanspruch
gegen Steuerhinterzieher in der Regel also den Vorrang einräumen,
darf der Beschluss kein Freibrief für die ungezügelte Jagd auf
Steuersünder sein. Denn anrüchig bleibt der behördliche Kuhhandel mit
dubiosen Datenhändlern allemal. Umso wichtiger ist es, dass
Deutschland endlich ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz auf den
Weg gebracht hat, das neue Deals verzichtbar macht. Die Eidgenossen
haben damit eine lückenlose Kooperation bei Verdacht auf
Steuerhinterziehung zugesagt. Und Anfang 2011 soll eine
Abgeltungsteuer für Anleger vereinbart werden, die eine Steuerflucht
in die Schweiz sinnlos macht. Damit wird eine saubere Lösung
gefunden, die den berechtigten Anspruch des ehrlichen Steuerzahlers,
am Ende nicht der Dumme zu sein, wirksam durchsetzt.
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