Mit Normenkontrollantrag die Staatsferne des ZDF sicherstellen
(pressrelations) - Zum heutigen Beschluss des Ministerrates von Rheinland-Pfalz, einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe zur verfassungsrechtlichen Ueberpruefung des ZDF-Staatsvertrages einzureichen, erklaert der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:
Die SPD haelt Wort, Kurt Beck handelt: Durch die von Rheinland-Pfalz beschlossene Verfassungsklage wird die verfassungsrechtliche Ueberpruefung des ZDF-Staatsvertrages endgueltig eingeleitet. Nach unserer Ueberzeugung ist der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig, weil die Zusammensetzung der Gremien der gebotenen Staatsferne widerspricht. Staatliche Vertreter duerfen keinen dominierenden Einfluss auf den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk ausueben.
Die SPD hat nach der von der Unionsseite herbeigefuehrten Causa Brender konsequent und umsichtig gehandelt, um den politischen Einfluss auf das ZDF zurueckzudraengen. Es war richtig, dass Kurt Beck zunaechst zuegig versucht hat, auf politischem Weg eine Aenderung des ZDF-Staatsvertrages herbeizufuehren. Das haette ein langes Verfassungsgerichtsverfahren ueberfluessig gemacht. Nachdem die Unionsseite substanzielle Aenderungen verweigert hat, war der Normenkontrollantrag fuer uns - wie zuvor angekuendigt - unausweichlich.
Die SPD-Bundestagsfraktion und Rheinland-Pfalz haben sich in dieser Sache eng abgestimmt und hierueber auch die Bundestagsfraktion Buendnis 90/Die Gruenen auf dem Laufenden gehalten. Unsere Zielsetzung war und ist eine gemeinsam getragene Initiative. Hierfuer bietet der von Rheinland-Pfalz in Aufrag gegebene Antragsentwurf von Prof. Hain eine ausgezeichnete rechtliche Grundlage. Wir sind fuer ein gemeinsames Vorgehen auf der Bundestagsseite, um die von Kurt Beck initiierte Klage auch von hier aus mit einer Antragstellung zu unterstuetzen.
Union und FDP haben in den vergangenen Monaten durch ihre Tatenlosigkeit jegliche medienpolitische Glaubwuerdigkeit eingebuesst. Wir setzen nun auf das Bundesverfassungsgericht, um die Unabhaengigkeit des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und zu staerken.
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