(ots) - Zu kurz gegriffen
Den Titel des "Internet-Ministers" hat sich Thomas de Maizière mit
seinem Gesetzentwurf für mehr Datenschutz im Netz nicht verdient. Wo
er einen breiten Ansatz ankündigt, liefert er tatsächlich Stückwerk.
Mit seiner großzügigen roten Linie gegen Datensammler lassen sich die
Persönlichkeitsrechte der Internetnutzer kaum effektiv schützen. Bei
allem Verständnis für den Ansatz größtmöglicher Freiheit im Internet:
Der Gesetzgeber muss auch im Netz Leitplanken aufstellen. Hier ist
der Minister zu halbherzig.
Richtig liegt de Maizière damit, dass er Bewegungs- und
Persönlichkeitsprofile von Nutzern verhindern will. Anfragen bei
Suchmaschinen, Standortdaten des Handys oder die eigene Identität
werden besonders geschützt. Niemand muss es sich künftig zudem
gefallen lassen, mit einem internetfähigen Mobilgerät fotografiert
und per Sofortrecherche im Netz identifiziert zu werden.
Falsch liegt der Minister aber, wenn er sich unterhalb dieser
Schwelle ganz auf die Vernunft der Internetbranche verlässt. De
Maizières Vertrauen in die selbstregulierende Kraft des Marktes in
Ehren, im Falle von Google, Facebook und Co. ist es nicht angebracht.
Wo Wissensdurst und Sammelwut dominieren, ist ein freiwilliger
Verzicht auf persönliche Daten kaum zu erwarten. Zuerst machen, dann
fragen, lautet die Maxime. Deshalb gehören Auskunfts-, Löschungs- und
Widerspruchsrechte ebenso wie Sanktionen für Datenschutzverstöße in
ein Gesetz.
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