(ots) - Zum 1. Dezember 2010 sind die neuen
Berufsgrundsätze für Unternehmensberater im Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater (BDU) in Kraft getreten. Die bereits seit 1954
existierenden Richtlinien zur Berufsausübung wurden noch klarer
formuliert und inhaltlich erweitert. Damit greift der Verband eine
Forderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Verbände in Europa
auf, sich Verhaltenskodizes zu geben oder weiterzuentwickeln. Die EU
hat sich insbesondere für die Wirtschaft das Ziel gesetzt, die
Auswahl geeigneter Dienstleister zu erleichtern. Die
BDU-Berufsgrundsätze stellen jetzt noch stärker als zuvor die
wesentlichen Pflichten eines Unternehmensberaters im BDU in den
Mittelpunkt. So werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit oder
zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausdrücklich verankert. Neu
ist unter anderem eine Pflicht zur Weiterbildung. Für BDU-Präsident
Antonio Schnieder "besitzen die Grundsätze eine hohe Relevanz weit
über den Verband hinaus." Schon in der Vergangenheit seien sie auch
von Gerichten und Behörden für ihre Entscheidungen herangezogen
worden. "Das wird angesichts der präzisen Vorgaben der neuen
Grundsätze noch zunehmen", ist sich Schnieder sicher.
Die neuen Berufsgrundsätze gelten für BDU-Unternehmensberater und
BDU-Personalberater gleichermaßen und wurden von der
Mitgliederversammlung des Verbandes am 21. Oktober 2010 beschlossen.
Sie können heruntergeladen werden unter: www.bdu.de
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