(ots) - Als Affront gegen die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts bezeichnet der Paritätische
Wohlfahrtsverband die Verabschiedung der Hartz-IV-Reform durch den
Deutschen Bundestag. Der Verband fordert den Bundesrat auf, die
Zustimmung zu dem Gesetzpaket zu verweigern und kündigte an,
Betroffene bei Klagen gegen das Gesetz zu unterstützen.
"Es ist grob fahrlässig, dass die Bundesregierung alle
verfassungsrechtlichen Bedenken der Sachverständigen und
ausgewiesenen Experten ignoriert und wider besseren Wissens an der
geplanten Reform festhält", kritisiert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Die neuberechneten Regelsätze
sowie das für Kinder und Jugendliche geplante Teilhabepaket
kritisiert der Verband als realitätsfern und völlig unzureichend.
"Die Regelsätze wurden unter dem Diktat der Finanz- und
Wirtschaftspolitik in grotesker Form willkürlich kleingerechnet. Das
Bildungspaket ist eine Farce und wird in der Praxis mehr Schaden
anrichten als Nutzen bringen.", so Schneider.
Der Verband appelliert an die Bundesländer, die Reform im
Bundesrat am 17. Dezember zu stoppen. "Sollte der Bundesrat dem
Gesetz in der vorgelegten Form zustimmen, wird es erneut mit
allerhöchster Wahrscheinlichkeit vom Bundesverfassungsgericht
einkassiert werden", warnt Hauptgeschäftsführer Schneider. Notwendig
sei eine schnellstmögliche Neuberechnung der Regelsätze auf der
Grundlage verlässlicher Daten und unter Berücksichtigung des
tatsächlichen Bedarfes. Nach Berechnungen des Verbandes müsste der
Regelsatz für Erwachsene 416 Euro betragen, unter der Voraussetzung
dass die Möglichkeit der Gewährung einmaliger Leistungen für größere
Anschaffungen wieder eingeführt wird. Für die Ermittlung der
Regelsätze für Kinder und Jugendliche sei ein völlig neues
Bemessungssystem zu entwerfen.
Sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, kündigte der
Verband an, Betroffene bei Klagen gegen das Gesetz zu unterstützen.
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