(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert
die vorgesehene Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre
im Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat. "Wer Opfer
von Zwangsverheiratung besser schützen will, muss diese Klausel aus
dem Gesetzentwurf streichen", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin
der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen
Institut für Menschenrechte.
Es sei deshalb zu begrüßen, dass in der vergangenen Woche
verschiedene Ausschüsse des Bundesrates die Streichung der Erhöhung
auf drei Jahre beziehungsweise die erneute Prüfung des Vorhabens
gefordert hätten. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass
eine eheliche Lebensgemeinschaft drei Jahre bestehen muss, bevor der
nachgezogene Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten
kann.
"Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung. Der Entwurf
verschlechtert die Situation für die Gruppe der nach Deutschland
zwangsverheirateten Migrantinnen. Damit wird der erklärte Zweck des
Gesetzentwurfs konterkariert, Opfer von Zwangsverheiratung zu
schützen", so Follmar-Otto. Hingegen begrüße das Institut das
Vorhaben des Entwurfs, für die Gruppe der zwangsweise ins Ausland
verheirateten Frauen und Mädchen ein Wiederkehrrecht einzuräumen.
Das Fehlen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts werde in Fällen
von Zwangsverheiratung und Ehehandel zum Teil gezielt eingesetzt, um
insbesondere Frauen in erzwungenen Ehen und Gewaltsituationen zu
halten, erklärte Follmar-Otto. Zwar gebe es eine gesetzliche
Härtefallklausel. Diese greife in der Praxis aber in vielen Fällen
aufgrund von Beweisschwierigkeiten, restriktiver Behördenpraxis und
Angst der betroffenen Frauen vor Abschiebung nicht.
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