(ots) - Am Ende des Jahres 2009 waren in Deutschland
9,5% der Menschen auf Existenz sichernde finanzielle Hilfen des
Staates angewiesen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt. Ende 2008 waren es 9,3% der Bevölkerung.
Am Jahresende 2009 erhielten knapp 7,8 Millionen Menschen
Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Im
Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Leistungsbezieher um 1,5%,
damals waren es mehr als 7,6 Millionen. Insgesamt gab der Staat im
Jahr 2009 für diese Leistungen rund 41,6 Milliarden Euro brutto aus,
das waren 3,1% mehr als im Vorjahr.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind
finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden
Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"),
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
nach dem SGB XII "Sozialhilfe",
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB
XII "Sozialhilfe",
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
und
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die
Mindestsicherungsleistungen bezogen - und damit auch der größte Teil
der Ausgaben - entfiel nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit
und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf das
Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Insgesamt über 6,7 Millionen
Menschen erhielten am Jahresende 2009 diese umgangssprachlich "Hartz
IV" genannten Leistungen, 1,9% mehr als im Vorjahr. Knapp drei
Viertel (73%) dieser Menschen waren erwerbsfähig und bezogen
Arbeitslosengeld II, mehr als ein Viertel (27%) war nicht
erwerbsfähig (in erster Linie Kinder unter 15 Jahren) und erhielt
Sozialgeld. Für die unmittelbaren Leistungen zur Deckung des
Lebensunterhalts dieser Menschen gab der Staat im Jahr 2009 rund 35,9
Milliarden Euro aus.
Laufende Leistungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe" bezogen am
Jahresende 2009 knapp 857 000 Menschen, davon erhielten knapp 764 000
Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Knapp 93
000 Personen empfingen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb
von Einrichtungen. Die Ausgaben für beide Leistungen beliefen sich
insgesamt im Jahr 2009 auf rund 4,6 Milliarden Euro brutto.
Darüber hinaus bezogen rund 121 000 Berechtigte am Jahresende 2009
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (sogenannte
"Regelleistungen") nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die
Bruttoausgaben lagen hierfür im Jahr 2009 bei etwa 0,6 Milliarden
Euro. Seit 1997 sind sowohl die Zahl der Menschen, die diese
Leistungen empfangen, als auch die Ausgaben hierfür stark rückläufig.
Die Kriegsopferfürsorge ist eine Mindestsicherungsleistung, die
neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit
zum Beispiel auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von
Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. Die Statistik hierzu wird
alle zwei Jahre erstellt. Die letzte Erhebung bezieht sich auf das
Jahr 2008: Am Ende des Jahres 2008 erhielten etwa 46 000 Menschen
Kriegsopferfürsorge. Die Ausgaben hierfür lagen bei rund 0,5
Milliarden Euro brutto. Auch bei der Kriegsopferfürsorge gehen Anzahl
der Empfänger und Höhe der Ausgaben seit Mitte der Neunziger Jahre
deutlich zurück.
Auf der Basis der Ergebnisse für das Berichtsjahr 2008 haben die
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder inzwischen die
Gemeinschaftsveröffentlichung "Soziale Mindestsicherung in
Deutschland 2008" erstellt. Sie ist ab sofort im Publikationsservice
des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen,
Stichwort "Mindestsicherung" sowie unter
www.amtliche-sozialberichterstattung.de kostenlos abrufbar.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Dr. Klaus Duschek,
Telefon: (0611) 75-8720,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de