PresseKat - Jugend nutzt Kaufkraft selten zur Vorsorge

Jugend nutzt Kaufkraft selten zur Vorsorge

ID: 312160

(LBS) Die 13- bis 20-Jährigen in Deutschland haben immer mehr Geld zur freien
Verfügung, vernachlässigen aber häufig den Vermögensaufbau. Eltern
und Großeltern können dem Nachwuchs mit einem Bausparvertrag zu Weihnachten
auf die Sprünge helfen.

(firmenpresse) - Die Kaufkraft von Jugendlichen hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Das zeigt eine Analyse verschiedener Jugendstudien durch die
Verbraucherzentrale Bundesverband. Demnach hat die Mehrheit der Teenager (59,6 Prozent) mehr als 50 Euro im Monat zur freien Verfügung, gut ein Drittel sogar über 100 Euro. Das Geld wird am häufigsten für Mode, Schmuck, Freizeitvergnügen und Handygebühren ausgegeben. Das Thema Altersvorsorge finden zwar 80 Prozent der 13- bis 20-Jährigen wichtig, die meisten fühlen sich
allerdings noch zu jung, um aktiv zu werden. Immerhin 20 Prozent geben an, in puncto Vermögensaufbau schon etwas unternommen zu haben, 6 Prozent haben bereits eine Altersvorsorge abgeschlossen.
Viele Jugendliche verfügen heute über die finanziellen Mittel, sich ihre Wünsche selbst zu erfüllen. Für Eltern und Großeltern wird es deshalb schwieriger, ein passendes
Weihnachtsgeschenk zu finden. Eine sinnvolle Alternative zum üblichen Geldgeschenk ist ein Bausparvertrag. „Wer einen Bausparvertrag verschenkt, denkt an die Zukunft des Kindes, denn das Guthaben wächst mit dessen Ansprüchen
jedes Jahr ein gutes Stück mit“, sagt Monika Grave von der LBS.
Bausparen ist flexibel: So entscheidet der Schenkende, ob er den Vertrag mit Startkapital ausstattet oder für einen bestimmten Zeitraum auch die monatlichen Einzahlungen übernimmt. Das Bausparkonto kann direkt auf den Beschenkten angelegt werden oder zunächst auf den Namen des Schenkenden laufen. In diesem Fall wird die eigentliche Schenkung erst zu einem späteren
Zeitpunkt vorgenommen. Auch Verwandte und Bekannte können einzahlen. „Vom 16. Geburtstag an gibt es zusätzlich Präsente vom Staat“, sagt Monika Grave. So können Bausparer von der Wohnungsbauprämie, Azubis zusätzlich von der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohn-Riester-Förderung profitieren*. *Es gelten gesetzliche Fördervoraussetzungen

Die Zahl zum Thema: 19.000.000.000




Insgesamt stehen Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 19 Jahren in diesem Jahr rund 19 Milliarden Euro zur Verfügung. Das geht aus einer Hochrechnung des Marktforschungsinstituts „Iconkids & Youth“ hervor. Rund 4,1
Milliarden Euro davon geben sie für Bekleidung, Mode und Schmuck aus. Etwa 2,4 Milliarden Euro gehen für Kino-, Disco- und Kneipenbesuche drauf, in Schulsachen investieren sie hingegen nur 85 Millionen Euro.

3 Fragen – 3 Antworten zum Bausparen

1. Wer kann einen Bausparvertrag abschließen?
Im Prinzip kann das jeder. Bei Minderjährigen ist die Unterzeichnung des Bausparvertrags durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Eltern oder andere volljährige Verwandte können aber auch einen Vertrag abschließen und das Kind als Begünstigten einsetzen oder den Vertrag später auf das Kind übertragen.

2. Wie viel muss eingezahlt werden?
Die Möglichkeiten sind je nach Bedarf des Sparers sehr unterschiedlich. Der sogenannte Regelsparbeitrag richtet sich nach der Bausparsumme und ist abhängig vom gewählten Tarif. Meist beträgt er etwa 4 Promille der Bausparsumme, bei 10.000 Euro also 40 Euro im Monat. Dabei bleibt es jedem selbst überlassen, ob er die Summe monatlich, vierteljährlich oder als Einmalbetrag einzahlt. Wer in den Genuss der vollen Wohnungsbauprämie
kommen möchte, sollte jährlich mindestens 512 Euro sparen. Denn der Staat fördert eigene Einzahlungen bis zu dieser Höhe mit 8,8 Prozent, also maximal rund 45 Euro. Der Mindestsparbeitrag, um Wohnungsbauprämie zu
erhalten, beträgt 50 Euro im Jahr.

3. Muss der Bausparvertrag zum Bauen verwendet werden?
Über das Bausparguthaben kann frei verfügt werden, während das zinsgünstige Bauspardarlehen hnwirtschaftlich eingesetzt werden muss. Dazu zählen neben dem Erwerb des Eigenheims auch Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen – selbst eine Einbauküche ist machbar. Wer Wohnungsbauprämie erhält, muss Bausparguthaben und -darlehen wohnwirtschaftlich
verwenden. Eine Ausnahme gibt es für junge Erwachsene unter 25 Jahren: Sie können nach Ablauf der Bindungsfrist einmalig frei über Guthaben und Prämie verfügen. So profitieren sie auch dann von der Förderung, wenn sie das Bauspardarlehen später nicht in Anspruch nehmen.
Die Fragen beantwortete Monika Grave von der LBS.

Tipp:
Mit voller Leistung sparen
Auch Arbeitgeber und Staat beteiligen
sich am Zukunftssparen – unter
anderem mit vermögenswirksamen
Leistungen (vL) und Arbeitnehmer-
Sparzulage. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag
zahlt der Arbeitgeber im
Rahmen der vL bis zu 40 Euro im Monat
in den Bausparvertrag ein. Der
Staat gibt die Arbeitnehmer-Sparzulage
dazu. Sie beträgt neun Prozent
auf Einzahlungen von jährlich bis zu
470 Euro, das sind 43 Euro im Jahr. Bei
maximalen Beiträgen des Arbeitgebers
ergibt sich so ein Zuschuss von
über 500 Euro. Wer den geförderten
Höchstbetrag von 470 Euro im Jahr
nicht komplett vom Arbeitgeber
erhält, kann ihn auch bitten, den
fehlenden Betrag direkt aus dem eigenen
Gehalt abzuführen: So winkt
doch noch die volle Fördersumme.
Download aller Texte und Bilder unter:
/> www.lbs.de/presse/bausparen

Ratschlag vom Experten:
Riester-Förderung nutzen
Ein Bausparvertrag ist eine sinnvolle
Basis für den Vermögensaufbau und
die eigenen vier Wände. Mit der Wohn-
Riester-Förderung unterstützt auch der
Staat die Immobilie als Altersvorsorge.
„Ein Riester-Bausparvertrag ist das
einzige Finanzierungsinstrument, das
sowohl in der Spar- als auch in der Tilgungsphase
gefördert wird“, sagt Prof.
Thomas Dommermuth vom Institut
für Vorsorge und Finanzplanung in Altenstadt
(Weiden). Förderberechtigte,
die den Mindesteigenbeitrag in Höhe
von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens
abzüglich der Zulage in einen LBS-Riester-
Bausparvertrag – mindestens 60
Euro – einzahlen, bekommen die volle
Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro
Jahr. Dabei gelten keine Einkommensgrenzen.
Unter 25-Jährige erhalten zusätzlich
zur Grundzulage einmalig einen
Bonus von 200 Euro. „So winkt im Start-
Jahr ein Förderbetrag von 354 Euro“,
sagt Dommermuth.
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Datum: 09.12.2010 - 10:58 Uhr
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