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(firmenpresse) - [09.12.2010] – Mit der Basis Renten Steuern sparen ist einfach und für alle Selbständigen, Freiberufler absolut interessant. Die Basis Rente zum Steuern sparen ist aber auch ein Highlight für ALLE über 60-Jährige geworden, die in eine Sofortrente einzahlen möchten.
Wer in diesem Jahr oder in den Jahren bis 2040 eine größere Summe zur Verfügung hat, kann einen besonderen Steuervorteil von 10 Prozent oder mehr nutzen. Denn Einzahlungen sind in diesem Jahr zu 70 Prozent steuerfrei, Auszahlungen dagegen nur zu 60 Prozent steuerpflichtig. Die „Steuerspar-Rente ist umso rentabler, je höher das Einkommen und damit der Steuersatz liegen.
So läuft das ganze: Die Vorsorgeaufwendungen können gemeinsam mit Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung oder der Kammerversorgung für Freiberufler bis maximal 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) pro Person und Jahr steuermindernd abgesetzt werden. 70 Prozent von allen Vorsorgeaufwendungen können im Jahr 2010 steuerlich abgezogen werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil der steuerlich abziehbaren Beiträge um jährlich zwei Prozent auf 100 Prozent. Im Gegenzug dazu müssen die späteren Rentenzahlungen aus diesem Vertrag im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert werden, und zwar mit jährlich steigenden Steuersätzen, ab 2040 zu 100 Prozent.
WICHTIG: Bei der steuerlichen Absetzung der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen sollten Sie berücksichtigen, dass Selbstständige den jährlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro (Singles) und 40.000 Euro (Verheiratete) voll steuermindernd geltend machen.
Bei Freiberuflern senken die Beiträge zum obligatorischen Versorgungswerk die Höhe der absetzbaren Rürup-Beiträge.
Anders ist es bei Arbeitnehmern. Hier reduzieren die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der maximale Betrag der Aufwendungen für die Rürup-Rente. Ähnliches gilt für Beamte. Bei ihnen werden fiktive Beiträge abgezogen, deren Höhe denen von Arbeitnehmern entspricht.
Hier die Vorteile der Basis Rente: Ein grosser Vorteil besteht im Steuerspareffekt. Dieser ergibt sich im Wesentlichen daraus, das während des aktiven Berufslebens das Einkommen und damit der Steuersatz deutlich höher ist als im Ruhestand.Das gilt auch für verheiratete Hausfrauen ohne eigenes Einkommen, wenn die Eheleute steuerlich gemeinsam veranlagt werden. Auch die Vorsorgekosten einer nicht berufstätigen Ehefrau werden bis zur Höchstgrenze steuermindernd berücksichtigt.
Wenn Sie von Steuervorteilen profitieren wollen, gibt es freilich auch Kriterien die zu akzeptieren wären. Diese SteuersparRente kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Und es ist nicht möglich, das im Vertrag angesparte Kapital in einer Summe ausbezahlt zu bekommen, oder es im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zu beleihen oder es zu vererben.
Was ist zu tun: Vor dem Abschluss eines Steuerspar-Vertrags mehrere Angebote einholen und die Höhe der garantierten Rente vergleichen.Achten Sie bei Ihrer Gegenüberstellung auch auf die Vertriebs- und Verwaltungskosten. Diese müssen nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich ausgewiesen werden.
Nicht sinnvoll ist dagegen eine Kombination mit einer Hinterbliebenenrente. Diese verringert Ihre Rente sehr stark. Zur Absicherung Ihrer Familie eignet sich besser eine Risikolebensversicherung.
Nur wenn Sie auf anderem Weg keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen, ist der Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes interessant. Die Gesundheitsprüfung fällt bei der SteuerSpar-Rente in der Regel weniger streng aus als bei der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig ist die Festlegung des Sparbeitrags. Die höchste steuerliche Förderung erreichen Sie, wenn Sie nur so viel einzahlen, wie Sie steuerlich absetzen können. Das hängt vom Jahr der Einzahlung und von den Beiträgen zu anderen Vorsorgeformen der ersten Schicht ab (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk etc.)
Die Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG bietet uabhängige Beratung im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge an.Kreative, moderne individuelle Lösungen können Sie von uns erwarten. Aufgrund von "online" Beratungen ist es kein Problem für uns in welchem Bundeland Sie wohnen oder Ihren Firmensitz haben. Wir freuen uns auf jeden neuen Mandanten!
B.G.-p. oHG
Abt. Basisrente
Grabengasse 2
97688 Bad Kissingen
Tel. 0971 - 78 530 760
Fax. 0971- 66596
eMail: info(at)bgp-online.de
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Ansprechpartner: Ute Goebels