(firmenpresse) - (Köln, 18.06.2007) Wenn Behörden neue Software einführen, ihre Server-Ressourcen erweitern oder gar Teile ihrer Informationstechnik erneuern wollen, haben sie meist ein Mammutprogramm vor sich. Denn sie müssen sich durch ein kompliziertes Vergaberecht mit einer Vielzahl Verordnungen des deutschen Gesetzgebers arbeiten, dessen Regelungen zudem durch die EU wesentlich beeinflusst werden. Mit dem seit Herbst letzten Jahres gültigen neuen Vergaberecht sind die Anforderungen für die Beschaffungsstellen der Behörden sogar noch schwieriger und vor allem komplexer geworden.
Für Per Wiegand von der Unternehmensberatung Infora GmbH brechen damit für die öffentlichen Beschaffer schwere Zeiten an, da die veränderten gesetzlichen Regelungen eine Reihe Fallstricke für die Praxis aufweisen. Er weiß wovon er spricht, denn das Beratungshaus ist im Auftrag des Bundesinnenministeriums Mitautor der „Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB), die als Leitfaden wesentliche praktische Hinweise bei IT-Vergaben gibt. „So sinnvoll diese Regelungen in der Novellierung auch sind und vor allem deutliche Verbesserungen ermöglichen, werden sie den Profi-Beschaffern mit ihren eingeschliffenen Gewohnheiten in der Vergabepraxis zunächst erhebliche Schwierigkeiten bereiten“, urteilt Wiegand.
Noch kritischer sieht der Consultant die Situation der Behörden, die nur gelegentlich Beschaffungen vornehmen. „Sie waren bisher schon weitgehend überfordert und werden nun auch noch mit zusätzlichen Risiken konfrontiert.“ Er ergänzt: „Wenn Beschaffungsstellen Fehler machen, gehen sie meist auch in irgendeiner Weise zu Lasten der an der Ausschreibung beteiligten Anbieter. Auch die Fehleranfälligkeit auf Bieterseite nimmt zu, wirtschaftlich attraktive Angebote müssen ausgeschlossen werden.“
Hauptproblem bei IT-Beschaffungen ist die Produktneutralität, deren Einhaltung durch die EU strengstens überwacht wird. „Wir sind bei der IT nicht mehr auf der grünen Wiese, sondern finden in den Behörden eine gewachsene IT-Landschaft vor. Insbesondere bei Nachbeschaffung von schon im Einsatz befindlicher Standard-Sofware stellt sich die Umsetzung der Produktneutralität oftmals gegen eine wirtschaftliche Beschaffung“, untermauert Wiegand.
Infora widmet sich deshalb in verschiedenen Seminaren dem veränderten Vergaberecht für Beschäftigte der öffentlichen Behörden. So stehen in den Veranstaltungen „Die neue UfAB IV: Angebote bewerten, Spielräume nutzen“ am 26.07.2007 in Köln, 02.08.2007 in Stuttgart und 19.11.2007 in Berlin die Problemfelder der praktischen Handhabung sowie die Änderungen infolge der Novellierung des Vergaberechts im Mittelpunkt.
Weitere Seminare unter dem Titel „Praktische Konsequenzen des neuen Vergaberechts“ am 09.06.2007 in Köln und 20.09.2007 in Stuttgart zielen darauf ab, Beispiele aus der Rechtsprechung sowie praktische Hinweise aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtssicher durchgeführt werden kann. Alle diese zweitägigen Seminare werden vom Qualifizierungspartner Unilog Integrata durchgeführt, aber von Infora fachlich geleitet. Nähere Informationen: www.seminarplaner.de/oev
Ãœber INFORA:
Die INFORA GmbH ist seit mehr als 25 Jahren ein innovatives, hoch spezialisiertes und herstellerunabhängiges Beratungshaus. Mit Standorten in Köln, Berlin, Hamburg, München und Dresden unterstützt sie Kunden von der ersten Konzeptidee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Besonderen Wert legt INFORA dabei auf die praxisbezogene Konzeption und wirksame Umgestaltung von Geschäfts- und Automationsprozessen. Zu ihren Beratungskunden gehören im Industriebereich beispielsweise die DaimlerChrysler AG, Vissmann, INA Schaeffler, Deutsche Airbus, Henkel, Minolta, Procter & Gamble und Schering, in der Öffentlichen Verwaltung Kunden wie das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundeskanzleramt. www.INFORA.de
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