(ots) - Die Deutsche Bahn erfüllt die Forderung der
Verbraucherorganisation foodwatch nach mehr Transparenz im
Speisewagen. Das Staatsunternehmen hat heute angekündigt, künftig
Zutaten und Zusatzstoffe der Gerichte in der Bordgastronomie in einer
Broschüre anzugeben und auf den Tischen auszulegen. "Während die
allermeisten Restaurantbetreiber, Caterer und Großküchen ihre Gäste
im Unklaren über Zutaten und Zusatzstoffe lassen, macht sich die
Deutsche Bahn zum Vorreiter in Sachen Transparenz", erklärte der
stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. "Die
Bahn setzt unsere Forderung um und geht mit der Kennzeichnung im
Speisewagen über die gesetzlichen Pflichten hinaus."
Im Mai 2010 hatte foodwatch die Deutsche Bahn für Produkte
kritisiert, die unter dem Namen von Starköchin Sarah Wiener bei der
Aktion "TV-Köche tischen auf!" serviert wurden. Zusatzstoffe waren in
der Speisekarte nicht gekennzeichnet - in den Menüs drin steckten sie
dennoch. Die vermeintliche Spitzengastronomie im Speisewagen war
tatsächlich gewöhnliche Industrie-Fertigware. Im Anschluss an diese
Veröffentlichung begannen foodwatch und Deutsche Bahn einen Austausch
über die Kritik und die aus Verbrauchersicht mangelhafte
Kennzeichnung.
"Die Deutsche Bahn hat die Kritik ernst genommen und war zu
Änderungen bereit - höchste Zeit, dass diese Transparenz zum Standard
in der Gastronomie wird", so Wolfschmidt.
foodwatch fordert daher Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner
auf, die gesetzlichen Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln
in der Gastronomie den Vorgaben für verpackte Produkte anzupassen:
- In Gaststätten und Kantinen muss (wie heute bereits in
Bäckereien) eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte
inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängen
oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sein.
- Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss
die Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden.
Hintergrund: Bei verpackten Lebensmitteln müssen bereits heute
alle Zusatzstoffe - die so genannten E-Nummern - in der Zutatenliste
aufgeführt werden. Für die Gastronomie gelten laxere Regeln: Eine
Zutatenliste ist nicht vorgeschrieben. Stattdessen muss nach §9
Zusatzstoffzulassungsverordnung nur ein Teil der Zusatzstoffe mit
ihren Gruppenbezeichnungen (z.B. Geschmacksverstärker) in der
Speisekarte genannt werden. Viele E-Stoffe sind überhaupt nicht
deklarierungspflichtig.
Das nutzt die Lebensmittelindustrie aus: Hersteller von Fertigkost
für Kantinen und Großküchen entwickeln eigens Produkte, die nur
solche Zusatzstoffe enthalten, die nicht in der Speisekarte
aufgeführt werden müssen. "Angesichts der laschen Regeln können Wirte
ihren Gästen Zusatzstoff-Cocktails und aufgewärmte
Convenience-Fertigware ohne jeden Hinweis unterjubeln", erklärte
Wolfschmidt.
E-Mail-Aktion für mehr Transparenz auf Speisekarten:
http://foodwatch.de/speisekarte-aktion
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 23
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26