(ots) - Gute Chancen - unter Vorbehalt
Wenn ein Kind stirbt, weil die Eltern immer wieder zugeschlagen
haben, weil sie es geschüttelt oder ihm das Essen verweigert haben,
stellt sich auch die Frage: Warum hat ihm niemand geholfen? Kristina
Schröder will jetzt mit ihrem neuen Gesetz vor allem das Helfen
erleichtern. Die Maßnahmen führen zu mehr Kontrolle über eigentlich
private Bereiche - anders geht es aber nicht. Wenn ein Arzt unsicher
ist, ob er dem Jugendamt deutliche Missbrauchsspuren melden darf,
hilft das niemandem weiter. Wenn ein Jugendamt keine Ahnung hat, dass
eine Familie schon anderswo einschlägig bekannt ist, wird seine
Arbeit unnötig erschwert.
Dass die Ministerin die Hebammen an zentraler Stelle sieht,
verwundert nicht: Sie haben direkten Einblick in die
Familiensituation, genießen meist das Vertrauen der Mütter und können
so als eine Art Frühwarnsystem fungieren. In vielen Regionen, auch in
unserer, werden Familienhebammen längst auf kommunaler Ebene
eingesetzt.
Dass ihre Rolle nun vom Bund gesetzlich verankert und finanziell
unterstützt werden soll, ist zu begrüßen - allerdings unter
Vorbehalt. Denn es ginge zu weit, künftig alle Verantwortung bei den
schlecht bezahlten Hebammen abzuladen. Zum Beispiel, indem sie
wesentlich teurere Betreuungsangebote wie den Aufenthalt in einem
Mutter-Kind-Haus ersetzen müssten. Sofern dies aber nicht passiert,
bietet das Gesetz gute Chancen, gefährdete Kinder besser aufzufangen.
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