(ots) - Ab Januar 2011 treten im Bereich der
Grundsicherung ("Hartz IV") verschiedene gesetzliche Neuregelungen in
Kraft. Unabhängig von den bereits beschlossenen Änderungen, ist die
Erhöhung der Regelleistungen um fünf Euro sowie die Einführung des
Bildungspaketes noch von der Zustimmung des Bundesrates abhängig.
Bereits im Juli hatte der Bundesrat der Jobcenter-Reform
zugestimmt. Mit der Grundgesetzänderung sind die Zusammenarbeit von
Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sowie der Fortbestand der
Optionskommunen zulässig. Die bisherigen Arbeitsgemeinschaften sowie
die sogenannten Optionskommunen heißen ab Januar bundesweit
einheitlich "Jobcenter". Auf den ab Januar versandten Bescheiden,
wird dann der neue Schriftzug im Briefbogen zu sehen sein. Für Kunden
der Grundsicherungsstellen ändert sich nichts. Sowohl Zuständigkeiten
als auch Ansprechpartner und Liegenschaften bleiben unverändert. Für
die Arbeitsagenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung besteht eine
Ãœbergangsfrist von einem Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte im
Dezember 2007 die "Mischverwaltung" zwischen Kommunen und
Arbeitsagenturen für verfassungswidrig erklärt.
Ab Januar werden Änderungen zum Elterngeld in Kraft treten. Bisher
war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei auf
die Leistungen der Grundsicherungen. Ab 2011 wird ein Elterngeld
vollständig als Einkommen berücksichtigt. Der Gesetzgeber lässt auch
Ausnahmen zu. Waren Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig,
erhalten sie einen Elterngeldfreibetrag, der anrechnungsfrei bleibt.
Nähere Informationen erhalten betroffene Familien über ihre
Jobcenter.
Wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger innerhalb von zwei Jahren
nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld Anspruch auf
Leistungen der Grundsicherung hat, erhält für eine Übergangszeit von
zwei Jahren monatlich einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. Dieser
beträgt im ersten Jahr höchstens 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro.
Dieser befristete Zuschlag wird ab Januar nicht mehr gezahlt. Derzeit
erhalten rund 165.000 Personen in der Grundsicherung diesen Zuschlag.
Darüber hinaus wird für Leistungsempfänger der Beitrag zur
gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr gezahlt. Stattdessen
werden die Zeiten des Leistungsbezuges unter bestimmten
Voraussetzungen als Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung
gemeldet.
Auslaufen wird Ende dieses Jahres auch der Zuschuss zu den
Beträgen zur Rentenversicherung. Dies betrifft erwerbsfähige
Hilfebedürftige, die vor ihrem Bezug der Grundsicherungsleistung von
der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
befreit waren, größtenteils Selbständige.
Auf politischer Ebene wird derzeit noch die geplante
Regelsatzerhöhung sowie die Einführung des Bildungspaketes für Kinder
und junge Erwachsene in der Grundsicherung diskutiert. Auch die
Änderung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz IV Empfänger bedürfen
noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Um den Anreiz zur Aufnahme
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen, soll
der Erwerbstätigenfreibetrag bei Einkommen zwischen 800 und 1.000
Euro angepasst werden. Künftig würde dann ein höherer Zuverdienst
verbleiben, weil nur eine Anrechnung von 80 statt 90 Prozent erfolgen
soll.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse(at)arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487