Eingetragene Genossenschaft bietet alternative Möglichkeiten für die Zweitrente
(firmenpresse) - Auch wenn der eine oder andere Anlage-Berater spätestens seit der Lehmann-Pleite ins Gerede gekommen ist, so scheinen doch Banken und Versicherungen weiterhin einen unglaublichen Vertrauensbonusvorschuss in der Bevölkerung zu genießen. Dabei scheint sich niemand zu wundern, dass er kaum Produkte zu mehr als drei Prozent angeboten bekommt, aber für eine eigene Überziehung bis zu 20 Prozent Zinsen bezahlt. Dabei erreichen Sparbuch- und Tagesgeldzinsen noch nicht einmal die durchschnittliche Inflationsrate. Insbesondere Berufseinsteiger suchen heute neue Wege für die Altersvorsorge.
Abnehmende Bevölkerungszahlen und zunehmender Fachkräftemangel stärken dabei die Erwartung auf nachhaltige Einkommen. Dies erhöht die Bereitschaft, auch in eine private Altersvorsorge für eine spätere Zusatzrente zu investieren.
Gesucht werden also unabhängige Beratung und eine optimale Anlageform. Was kann ein Versicherungsvertreter anderes empfehlen als ein Produkt der Versicherung die dieser vertritt? Oder ein Bankberater ein Produkt der Partnergesellschaften mit denen sein Haus eine Kooperationsbeziehung aufrechterhält? Bestenfalls ein unabhängiger Honorarberater könnte hier weiterhelfen – vorausgesetzt er ist wirklich frei.
Das Dilamma für den Einzelnen setzt sich fort durch die Wahl des richtigen Assets (Anlagenklasse), der Diversifizierung (Risikostreuung) und vielen anderen meist unbekannten Begrifflichkeiten der Anlagenwelt. Weitsichtige also wissen: Ohne Profis geht es nicht. Kein einziger Privatanleger kann es sich leisten, den ganzen Tag über Märkte und Kurse zu beobachten, und die wenigsten wären dann auch noch fähig, richtig zu handeln.
Also müssen sich viele Privatanleger zusammenfinden, zum Beispiel in einer Genossenschaft wie der AVG eG, zusammen eine Anlegergemeinschaft bilden und entsprechend qualifizierte Profis für sich arbeiten lassen. Selbstbestimmtes, von Banken unabhängiges Sparen nach den Regeln des seit über 100 Jahren bewährten Genossenschaftsgesetzes, also unter Aufsicht eines staatlich überwachten Prüfungsverbandes.
Ãœber die Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG
Der Zweck der AVG Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung der Mitglieder in allen Finanzangelegenheiten und die möglichst ertragreiche Anlage der Geschäftsguthaben der Mitglieder unter Ausnutzung der Vorteile, die durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft entstehen.
Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Finanzwirtschaft, der Anlage der Geschäftsguthaben und der Beratung der Mitglieder anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Bankgeschäfte handelt.
Sie hat insbesondere die Aufgaben Preisvorteilen für die Mitglieder durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft zu erzielen sowie die gemeinschaftliche Anlage von Kapital, die Unterstützung und Beratung der Mitglieder in Bezug auf die Anlage von Kapital und die Erarbeitung von Finanzierungskonzepten sowie die Optimierung der Ausgabenstrukturen.
Die eG arbeitet ausschließlich für ihre eigenen Mitglieder. Sie legt ihr eigenes Kapital, d.h. die Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an. Die eG verwaltet kein fremdes Kapital. Sie wird ausschließlich vom Selbstbestimmungsgedanken und von den demokratischen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes bestimmt.
AVG Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG
Ansprechpartner: Andreas Lechtenfeld
Menzelstraße 14
14467 Potsdam
0331 7017777
andreas.lechtenfeld(at)karriere.ag
www.AVGeG.de
AVG Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG
Ansprechpartner: Andreas Lechtenfeld
Menzelstraße 14
14467 Potsdam
0331 7017777
andreas.lechtenfeld(at)karriere.ag
www.AVGeG.de