(ots) -
Die vielen Freiheiten, die die staatlichen Universitäten und
Fachhochschulen in Deutschland mit der Veränderung des
Hochschulrahmengesetzes 1998 erstmals erhielten, können die
akademischen Lehranstalten in der Praxis kaum nutzen. Denn
Bildungspolitik ist Ländersache, und bislang hat nur
Nordrhein-Westfalen seinen Hochschulen deutlich mehr Autonomie
zugebilligt. Hinzu kommen zwei Universitäten in Hessen sowie sechs
Stiftungshochschulen in Brandenburg und Niedersachsen, denen per
Sonderregelungen zusätzliche Entscheidungsspielräume gewährt wurden.
Die Vorteile von mehr Eigenständigkeit liegen auf der Hand: Eine
autonome Hochschule kann freier über Personal und die Auswahl der
Studenten entscheiden, sie kann sich eine andere Rechtsform zulegen -
beispielsweise in eine Stiftung oder GmbH umfirmieren -, sie kann die
internen Entscheidungsabläufe verändern und selbst über ihr Budget
bestimmen. Vor allem Letzteres ist angesichts knapper öffentlicher
Kassen erforderlich: Allein der hessische Hochschuletat wird im
kommenden Jahr um 30 Millionen Euro gekürzt. Die Universitäten und
Fachhochschulen sind also dringend auf alternative Geldquellen
angewiesen. Besonders erfolgreich waren die Lehrbetriebe in der
Vergangenheit beim Einwerben von Drittmitteln. Bundesweit nahmen die
Hochschulen im Jahr 2008 fast 4,9 Milliarden Euro auf diese Weise
ein.
Christiane Konegen-Grenier: Regulierung der Hochschulautonomie,
IW-Positionen Nr. 47, Köln 2010, 54 Seiten, 11,80 Euro. Bestellung
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