(ots) - "Mit seiner gestrigen Entscheidung gegen die
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hat das
Bundesarbeitsgericht (BAG) die Chance verpasst, in einem Streit nur
unter Gewerkschaften, der zu Lasten der Unternehmen der Zeitarbeit
und deren Beschäftigten ausgetragen wird, auf eine Befriedung
hinzuwirken." Das erklärte Olaf Junge, Vorsitzender des
Bundesverbandes Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD), heute in
Berlin.
"Gerade nachdem zwischenzeitlich alle Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände sich auf einen einheitlichen Mindestlohn für die
Zeitarbeit geeinigt hatten und damit die von Unsachlichkeit und
Polemik bestimmte Ausgangslage des Streites erledigt worden war,
hätte das Gericht gut daran getan, auf eine Machtdemonstration zu
verzichten und sich an den praktischen Besonderheiten der Zeitarbeit
zu orientieren", so Junge und weiter: "Stattdessen entsteht der
Eindruck, als werde mit Leerformeln versucht, ein schon vor
Prozessbeginn gewünschtes Ergebnis zu begründen."
"Die aktuell geltenden Zeitarbeitstarifverträge des BVD mit den
christlichen Gewerkschaften sind von der Entscheidung nicht
betroffen, da sie seit dem 1. Januar 2010 mehrgliedrig mit den
Einzelgewerkschaften und nicht mehr nur mit der CGZP abgeschlossen
werden. Zur abschließenden Beurteilung des BAG-Beschlusses sind die
Entscheidungsgründe abzuwarten", so Junge abschließend.
Der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen ist
Mitglied im BGA.
52, Berlin, 15. Dezember 2010
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Vorsitzender
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