(ots) - Am Jahresende 2009 erhielten nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 860 000
Haushalte Wohngeld. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der
Empfängerhaushalte um fast die Hälfte (+ 47,2%). Insgesamt erhielten
Ende 2009 somit 2,1% aller privaten Haushalte Wohngeld (2008: 1,5%).
Der Anstieg ist zum Teil damit begründet, dass sich mit der von
Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2009 beschlossenen
Wohngeldreform Leistungsverbesserungen für die Wohngeldbezieher
ergeben haben.
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener
Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß den Vorschriften des
Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit
diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum
tragen können.
In den neuen Ländern (ohne Berlin) wird Wohngeld fast doppelt so
häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet
(einschließlich Berlin): Am Jahresende 2009 bezogen 3,4% aller
ostdeutschen Privathaushalte und 1,9% aller westdeutschen
Privathaushalte Wohngeld. Am häufigsten waren die privaten Haushalte
in Mecklenburg-Vorpommern (4,5%) sowie Sachsen (3,7%) auf Wohngeld
angewiesen. Am seltensten nahmen die Privathaushalte in Bayern (1,4%)
und Hessen (1,5%) entsprechende Leistungen in Anspruch.
Mehr als die Hälfte (56%) aller Wohngeldempfänger führte einen
Einpersonenhaushalt. 13% der Wohngeldempfänger lebten in einem
Zwei-Personen-Haushalt, 8% in einem Drei-Personen-Haushalt. In knapp
einem Viertel (23%) der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr
Personen.
Der überwiegende Teil (90%) der Empfängerhaushalte erhielt das
Wohngeld als Mietzuschuss. Die restlichen 10% bezogen es als
Lastenzuschuss, das heißt als Zuschuss zu den Aufwendungen für
Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums. Der
durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 125 Euro: Den
Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 122 Euro
im Monat an Wohngeld ausgezahlt, Empfängerhaushalten von
Lastenzuschuss durchschnittlich 152 Euro.
Neben den rund 860 000 "reinen" Wohngeldhaushalten gab es Ende
2009 in Deutschland rund 144 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in
so genannten "Mischhaushalten". Dies entspricht in etwa einer
Verdreifachung der "Mischhaushalte" gegenüber dem Vorjahr (2008: 55
080). Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von
staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt
sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.
Insgesamt gab der Staat im Jahr 2009 bundesweit rund 1,56
Milliarden Euro für das Wohngeld aus, mehr als doppelt so viel (+
107%) wie im Vorjahr.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
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