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Varianten der Reiseversicherung

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(firmenpresse) - Die Urlaubszeit rückt näher und viele Reisen ins In- und Ausland werden über ein Reisebüro gebucht. Wer abenteuerlustiger ist, organisiert seine Reise mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad selbst. Welche Reiseform auch immer gewählt wird, eine Reiseversicherung gehört dazu. Diese ist auch in fast jedem Haushalt bekannt. Enorme Kosten können für Sie entstehen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und erkranken oder einen Unfall haben. Je nach Ihren Reisewünschen haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen. Dabei sind sowohl Privatreisen als auch Geschäftsreisen mit einer Laufzeit von 15 Tagen bis zu 365 Tagen durchgängig versicherbar. Der Beitrag ist je nach Länge der Reisezeit gestaffelt. Auch für beliebig viele Geschäftsreisen oder Urlaubsreisen bis zu jeweils 45 Tagen für eine Reise können abgeschlossen werden. Dies ist die bekannteste Form der Reiseversicherung.
In der Au-Pair Versicherung mit den Leistungen Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung können sich Au-Pair absichern. Versichern können sich Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Aber auch Deutsche mit einem ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit österreichischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland. Das 35. Lebensjahr darf nicht vollendet sein. Außer in Staaten der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA: USA, Kanada, Mexiko gilt der Versicherungsschutz im gesamten Ausland.
Auch Sprachschüler und Studenten, die sich für eine bestimmte Zeit im Ausland wegen Ausbildung oder Weiterbildung aufhalten, haben oft keinen oder nur unzureichenden Krankenversicherungsschutz. Für diese jungen Leute gibt es einen speziellen Versicherungsschutz.
Personen, welche aus einem Staat, welcher nicht dem Schengener Übereinkommen - Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen oder Island - angehören, einreisen, benötigen ein Visum sowie eine entsprechende Versicherung.




Das sollten auch Reisende mit dem Ziel NAFTA-Länder - USA, Mexiko und Kanada - haben. Neben Leistungen für medizinische Versorgjung sind Überführungs- bzw. Bestattungskosten im Todesfall des Versicherten bis zu € 10.000 oder Krankentransporte (auch Flugrückholkosten) bis € 100.000 versichert.
Auswanderer, Expatriates, Residenten und Langzeitreisende wiederum benötigen eine langfristige Absicherung mit einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten und einer Möglichkeit, nach schriftlicher Zustimmung des Versicherers jeweils um weitere 60 Monate zu verlängern.


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Datum: 23.06.2007 - 16:44 Uhr
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