PresseKat - Hausärztlichen Nachwuchs fördern

Hausärztlichen Nachwuchs fördern

ID: 317214

(ots) - Bayerische Landesärztekammer (BLÄK),
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Bayerische
Krankenhausgesellschaft (BKG) und Bayerischer Hausärzteverband e.V.
(BHÄV) richten zum 17.12.2010 eine Koordinierungsstelle für die
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ein.

"Unsere Intention ist es, mit der Einrichtung der
Koordinierungsstelle langfristig die Weiterbildung in der
Allgemeinmedizin in Bayern zu optimieren und damit einen Beitrag zur
Sicherung des hausärztlichen Nachwuchses zu leisten", sagte Dr. Max
Kaplan, BLÄK-Präsident, anlässlich des Vertragsabschlusses. Die
Koordinierungsstelle wird bei der BLÄK angesiedelt. Die Geschäfte der
Stelle werden bei der BLÄK geführt, die auch das für den Betrieb der
Koordinierungsstelle notwendige Personal anstellt. "Ärztinnen und
Ärzten in Weiterbildung, Weiterbildern und Interessierten soll eine
kompetente und serviceorientierte Anlaufstelle bei allen Fragen rund
um das Thema Weiterbildung zur Verfügung stehen. Die Einrichtung der
Koordinierungsstelle ist auch ein positives Signal dafür, dass alle
relevanten Organisationen in der Sache an einem Strang ziehen",
ergänzte Dr. Gabriel Schmidt, Bereichsvorstand Hausärzte der KVB.
Ganz konkret wird mit der Koordinierungsstelle das Ziel verfolgt,
"die Zahl der Weiterbildungsverbünde in Bayern zu erhöhen und diese
in ihrer Arbeit zu unterstützen", so Franz Stumpf,
Vorstandsvorsitzender der BKG. Darüber hinaus nimmt die
Koordinierungsstelle weitere Aufgaben wahr, wie "die Beratung von
Wiedereinsteigerinnen und -einsteigern bzw. Umsteigenden in die
Allgemeinmedizin, Werbung für die Allgemeinmedizin und die Tätigkeit
als Hausarzt, die Kooperation mit den Medizinischen Fakultäten an den
Universitäten in Bayern oder die Einbindung weiterer Institutionen
und Interessengruppen zur Weiterentwicklung der Weiterbildung",




erläutert Dr. Wolfgang Hoppenthaller, BHÄV-Vorsitzender.

Die Partner finanzieren die Koordinierungsstelle anteilig: BLÄK
und KVB je 35 % sowie BKG und BHÄV je 15 %. Zum Zweck der Aufsicht
über die Koordinierungsstelle haben die Partner ein Kuratorium
errichtet. Die Vertragspartner waren sich ferner einig, dass auch
weitere Verbände und Institutionen, die die Zielsetzung der
Koordinierungsstelle ideell mittragen, organisatorisch über einen
noch zu gründenden Beirat beteiligt werden können und dass die
Koordinierungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich auch
für die Koordinierung anderer fachärztlicher Weiterbildungsgänge in
Frage kommt.

Hintergrund:

Zur Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung hat
der Gesetzgeber unter anderem beschlossen, dass die Weiterbildung in
der Allgemeinmedizin sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich finanziell gefördert wird. Grundlage hierfür bietet das
Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-SolG) in der Fassung des Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG)
von 2008 im § 8 Abs. 2 mit der "Vereinbarung zur Förderung der
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und
stationären Versorgung" ("Bundesvereinbarung"). Gemäß § 5 dieser
Bundesvereinbarung sollen auf Landesebene Koordinierungsstellen
eingerichtet werden, zu deren wesentlichen Aufgaben es gehört, die
Koordination und Organisation der Förderung der Weiterbildung in der
Allgemeinmedizin auf regionaler Ebene und ggf. auf überregionaler
Ebene zu gewährleisten.



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Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
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Mühlbaurstraße 16
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Datum: 17.12.2010 - 09:27 Uhr
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