PresseKat - Bildungspaket geht in den Vermittlungsausschuss - "Kein Anlass dafür die Handbremse anzuziehen

Bildungspaket geht in den Vermittlungsausschuss - "Kein Anlass dafür die Handbremse anzuziehen"

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(ots) - Der Bundesrat hat heute dem Bildungspaket und der
Regelsatzerhöhung für Hartz IV-Empfänger nicht zugestimmt. Die
Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die nötigen Vorbereitungen zur
Umsetzung des Bildungspaketes für Kinder aus einkommensschwachen
Familien getroffen und ist startklar für die Umsetzung, wenn das
Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Auch wenn es heute zu keiner Zustimmung im Bundesrat gekommen ist,
bereiten sich die Jobcenter weiter intensiv auf die Umsetzung des
Bildungspaketes vor. "Es besteht für uns kein Anlass, die Handbremse
anzuziehen", sagt Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. "Die
Aufgabe bleibt, auch wenn es jetzt zu einer zeitlichen Verschiebung
kommt. Die Jobcenter sind darauf eingestellt, ein vernünftiges
Angebot für die Bildung- und Teilhabeleistungen für Kinder
bereitzuhalten wenn das Gesetz in Kraft tritt. Wir sind auf die neue
Aufgabe "Kind" gut vorbereitet", so Alt. "Die enge und vorübergehend
noch offene Zeitschiene ist auch für uns nicht zufriedenstellend.
Aber wir setzen unsere Anstrengungen fort, Eltern und ihren Kindern
zum Startschuss Angebote für Bildung und kulturelle oder
gesellschaftliche Teilhabe unterbreiten zu können. Die intensive
Arbeit der letzten Wochen wird sich auszahlen." Derzeit arbeiten die
Jobcenter mit Hochdruck daran, mit Schulen, Vereinen und
Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abzuschließen, bei denen
künftig die Gutscheine für die Lernförderung, Sportangebote oder das
Mittagessen eingelöst werden können. Informationsmaterial, Anträge
und Gutscheine sind gedruckt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
geschult.

Ohne ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren ist die Umsetzung
der Regelsatzerhöhung im Arbeitslosengeld II nicht möglich. "Wir




haben von Anfang an deutlich gemacht, dass wir spätestens am 17.
Dezember Klarheit, sprich eine gesetzliche Grundlage brauchen. Wir
können nicht länger warten, da sonst die rechtzeitige Überweisung der
Hartz-IV Leistungen für Januar gefährdet ist und das wäre keinesfalls
zu rechtfertigen. Daher werde ich heute Abend die Ãœberweisung der
bisher gültigen Regelsätze veranlassen", macht Alt deutlich. Aufgrund
von Banklaufzeiten und den Feiertagen ist ein späterer
Überweisungstermin nicht möglich. "Leistungsempfänger müssen sich
jedoch keine Sorgen machen. Egal wann das Gesetz in Kraft tritt,
zahlen wir automatisch rückwirkend zum Januar die Erhöhung nach."

Die Aufforderung einzelner Arbeitslosenverbände vorsorglich gegen
die Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen sieht Alt
skeptisch. "Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die
bisherigen Vorschriften weiter. Von daher sind die Bescheide nicht
rechtswidrig. Als ausführende Behörde können wir uns nicht über den
Gesetzgeber hinwegsetzen. Kurz gesagt, ohne Gesetz keine Erhöhung der
Regelleistung. Jetzt die Jobcenter mit Widersprüchen und Klagen zu
überfluten, hilft Keinem, erst recht nicht den Hilfebedürftigen. Es
hindert uns nur daran, unsere Anstrengungen darauf auszurichten,
Menschen in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln", appelliert Alt.

Informationen rund um das Bildungspaket sind unter
www.arbeitsagentur.de abrufbar.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



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Datum: 17.12.2010 - 11:25 Uhr
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