In einem Abmahnrechtsstreit unter Wettbewerbern der ebay- Plattform entschied das Kammergericht Berlin (5 W 34/07 vom 13.02.2007) in 2. Instanz, dass die Angabe eines abgekürzten Vornamens im Impressum einer Internethomepage bzw. einer Anbieterseite auf ebay keine hinreichende Angabe dar.
(firmenpresse) - In einem Abmahnrechtsstreit unter Wettbewerbern der ebay- Plattform entschied das Kammergericht Berlin (5 W 34/07 vom 13.02.2007) in 2. Instanz, dass die Angabe eines abgekürzten Vornamens im Impressum einer Internethomepage bzw. einer Anbieterseite auf ebay keine hinreichende Angabe darstellt. Fehlt der ausgeschriebene Vorname, besteht möglicherweise eine Verwechslungsgefahr mit dritten Personen. Die Angabe eines abgekürzten Vornamens werteten die Richter als Verletzung der Informationspflicht zum Nachteil der in Konkurrenz stehenden Wettbewerber.
Anbieter sind fortan gut beraten ihre Impressen nach möglichen – auch nur kleinsten – Fehlern hin zu untersuchen.
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.
Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.
Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.
Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.
Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!
Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.
Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.
Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
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