Alle für das österreichische Luftfahrtrecht relevanten Informationen sind nun erstmals online
und kommentiert verfügbar. Damit können JuristInnen sowie TeilnehmerInnen am Luftverkehr
auf eine vollständige und aktuelle Sammlung von Normen, Gerichtsentscheidungen und
Kommentierungen zugreifen. Die Datenbank ist das Ergebnis eines Projekts des
Wissenschaftsfonds FWF im Rahmen des Translational Research Programms. Das Projekt
schließt an eine vor 30 Jahren eingestellte Gesetzes-Kommentierung auf digitale Weise an
und berücksichtigt auch die Auswirkungen des österreichischen EU-Beitritts auf das nationale
Luftfahrtrecht.
(firmenpresse) - Das Cockpit moderner Flugzeuge ist auf dem neuesten Stand der Technik. Informationen
über den Flieger und seine Umgebung stehen digital und aktuell zur Verfügung. PilotInnen
können so gut informiert entscheiden. Anders die Situation für "PilotInnen" des
österreichischen Luftfahrtrechts: Informationen lagen bisher nur gedruckt und z. T. veraltet
vor. Ein Projekt an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) in Zusammenarbeit mit dem
Institut für österreichisches und internationales Luftfahrtrecht in Graz sorgte nun dafür,
dass die Dokumentation des Luftfahrtrechts in Österreich im 21. Jahrhundert angekommen
ist.
Alles, was Recht ist
Im Rahmen des Projekts wurden erstmals alle für das österreichische Luftfahrtrecht
relevanten Informationen in einer Datenbank zusammengefasst. Doch damit nicht genug,
wie der Projektleiter Prof. Sigmar Stadlmeier vom Institut für Völkerrecht und Internationale
Beziehungen an der JKU erläutert: "Zusätzlich zur Zusammenführung aller Normen wollten
wir eine Plattform schaffen, die auch eine Vernetzung mit weiterführender Information, eine
laufende Aktualisierung und einen leichten Zugriff erlaubt. Da bot sich eine Umsetzung im
Online-Bereich an." Nach vier Jahren Projektlaufzeit sind nun wesentliche Teile der
Datenbank abgeschlossen und die Plattform www.luftfahrtrecht.at hat bereits über 4.000
registrierte Nutzer.
Eine solche Aufbereitung war dringend notwendig: Zum einen wurde die Kommentierung –
also die Erläuterung der Gesetzestexte – des österreichischen Luftfahrtrechts vor 30
Jahren eingestellt. Zum anderen änderte sich mit dem EU-Beitritt Österreichs die
Grundlage der geltenden Rechtsnormen fundamental. Zu der Komplexität der nun gültigen
Rechtsnormen meint Prof. Stadlmeier: "Das rechtliche Regelwerk für die Zivilluftfahrt in
Österreich hat seinen Ursprung in vier zentralen Quellen. Erstens in den Standards und
Empfehlungen der International Civil Aviation Organisation (ICAO). Zweitens in noch
bestehenden Standards der Joint Aviation Authorities (JAA). Drittens im europäischen
Unionsrecht und viertens in den nationalen Gesetzen Österreichs."
Recht-Schaffend
Doch die Komplexität des Luftfahrtrechts ist nicht nur darauf zurückzuführen. Die Situation
wird dadurch noch vielschichtiger, dass – im Gegensatz zur European Aviation Safety
Agency (EASA) der Europäischen Union – weder die ICAO noch die JAA gesetzgebende
Funktion haben, sondern "nur" Grundlagen für die nationale Gesetzgebung liefern. Liegen
Unklarheiten bei der Interpretation der nationalen Gesetze vor, dann bieten die Schriften
der ICAO oder JAA wertvolle Information. „Daher“, so erläutert Prof. Stadlmeier, "haben wir
begonnen, die Gesetze zu kommentieren und mit jenen Empfehlungen bzw. Richtlinien zu
verknüpfen, die zu ihrer Entstehung führten. Nur so kann die Datenbank einen wirklich
umfassenden Ãœberblick geben." Insgesamt gliederte sich die Erstellung der Datenbank
damit in zwei große Abschnitte. Wurde zunächst das Normenmaterial gesichtet,
ausgewertet, digitalisiert und verlinkt, folgt nun in der aktuell laufenden zweiten Phase die
Kommentierung.
Das vom FWF unterstützte Projekt trägt somit dazu bei, dass PilotInnen, FluglehrerInnen,
LuftfahrzeugbetreiberInnen und einschlägige RechtsanwältInnen nun umfassend
aufbereitete Informationen erhalten. Dabei betrifft das Luftfahrtrecht – und seine
Auslegung – jedoch fast jeden. Denn egal, ob der Koffer auf dem Flug verloren geht oder
die Maschine verspätet ist – auch die Ansprüche von Flugreisenden gegenüber den
Luftfahrtsgesellschaften (und umgekehrt) werden durch dieses Regelwerk definiert.
Bild und Text ab Montag, 20. Dezember 2010, ab 09.00 Uhr MEZ verfügbar unter:
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/press/pv201012-de.html
Wissenschaftlicher Kontakt:
Prof. Sigmar Stadlmeier
Johannes Kepler Universität Linz
Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Altenberger Straße 69
4040 Linz
T +43 / 732 / 2468 - 8274
E sigmar.stadlmeier(at)jku.at
Der Wissenschaftsfonds FWF:
Mag. Stefan Bernhardt
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Wien, 20. Dezember 2010