(ots) - Oft sind es die wenig beachteten
Gesetzesänderungen, die für die Betroffenen sehr große Auswirkungen
haben. Beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist dies der
Fall. Denn hier hat der Gesetzgeber eine Änderung der
Packungsgrößenverordnung beschlossen, die zwar zum 1. Januar 2011 in
Kraft treten wird, für die aber bislang klare Vorgaben zur Umsetzung
fehlen.
Hintergrund ist ein Rabattarzneimittel, das 98 Kapseln enthält,
obwohl die Regelgröße hier 100 Kapseln beträgt. Verordnet der Arzt
nicht ausdrücklich diese Stückzahl, darf die Apotheke das
rabattbegünstigte Arzneimittel also nicht abgeben. Um die Probleme
mit nur einem einzigen Produkt zu lösen, muss jetzt eine Vielzahl von
Arzneimittelpackungen umgestellt werden.
Schon ab dem 1. Januar 2011 soll die neue Packungsgrößenverordnung
in Kraft treten. Bis dahin und auch nicht bis zum Ende der
Ãœbergangsfrist am 30.6.2011 ist aber kein Hersteller dazu in der
Lage, seine Packungen an die neuen Regelungen anzupassen. Hinzu
kommt, dass die zurzeit geltenden Messzahlen bis zum 1. März 2011
noch einmal überarbeitet werden. Das könnte noch einmal erhebliche
Veränderungen mit sich bringen. Hersteller, die sich beeilen, den
Willen des Gesetzgebers umzusetzen, müssten dann eventuell erneut
ihre Packungen verändern.
Bis heute ist nicht abschließend rechtssicher geregelt, welche
Packungen nach dem 1. Januar 2011 überhaupt noch zulasten der
Krankenkassen verordnet und in Apotheken abgegeben werden dürfen.
Vereinzelte Aussagen und Meinungen des Gesundheitsministeriums
ersetzen keine klaren gesetzlichen Regelungen. Genauso unklar ist, ob
die bestehenden Rabattverträge mit den alten Packungen weiterhin
rechtlichen Bestand haben. Hier bringen auch die vorhandenen
Ãœbergangsregelungen keine Klarheit.
Um zum Jahreswechsel ein völliges Chaos und Engpässe in der
Versorgung zu vermeiden, ist schnelles Handeln des
Bundesgesundheitsministeriums unbedingt erforderlich. Bislang ist
davon nichts zu spüren.
Übrigens: Bereits jetzt ist für 2013 eine weitere Änderung der
Packungsgrößenverordnung geplant - die 3. Änderung innerhalb von 3
Jahren - die dann darauf ausgerichtet sein soll, wie lange die
Packungen bei vorschriftsgemäßem Gebrauch reichen. Betroffen sind
davon 80.000 Arzneimittel, also zwei Drittel des gesamten deutschen
Pharmamarktes.
http://progenerika.de/de/publik/zahl/2010-12.html
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