PresseKat - Neuregelung ab 2011: Neue Austauschkriterien können Patienten neue Arzneimittel bescheren

Neuregelung ab 2011: Neue Austauschkriterien können Patienten neue Arzneimittel bescheren

ID: 319089

(ots) - Neu definierte Austauschkriterien müssen ab 1.
Januar 2011 in Apotheken beachtet werden, so dass viele Patienten
andere Arzneimittel als bisher erhalten werden. Auf diese gesetzliche
Neuregelung macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände alle Mitglieder der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. So kann es sein, dass Patienten
nun Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse bekommen, wo bisher kein
Austausch nötig war.

Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden die sog.
aut-idem-Kriterien modifiziert. Grundsätzlich muss die Apotheke ein
verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstiges (Rabatt-)
Arzneimittel austauschen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So
müssen Wirkstoff und Wirkstärke identisch sowie die Darreichungsform
gleich oder austauschbar sein. Neu geregelt wurden jetzt
Indikationsbereich und Packungsgröße.

Bisher musste das Arzneimittel immer dann ausgetauscht werden,
wenn es für den gleichen Indikationsbereich zugelassen war. Künftig
muss es nur noch für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet
zugelassen sein. Für die Patienten kann dies bedeuten, dass sie -
vereinfacht gesagt - nicht in jedem Einzelfall die von ihrem Arzt
diagnostizierte Erkrankung auch auf dem Beipackzettel wiederfinden.

Bislang musste die Packungsgröße identisch sein, um einen
Austausch zuzulassen. Künftig reicht es aus, wenn das
Packungsgrößenkennzeichen (N1, N2, N3) gleich ist - unabhängig von
der tatsächlichen Anzahl der Tabletten oder Kapseln. N3-Packungen
sind z.B. gegen andere N3-Packungen austauschbar. Es kann sein, dass
ein Patient statt einer N3-Packung mit 100 Stück künftig eine
N3-Packung mit 95 Stück erhält.

"Wenn ein Patient ein neues Arzneimittel bekommt, wird er Fragen
in der Apotheke stellen", sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. "Die




Apotheker werden ihr Bestes tun, um ihre Patienten über die
Neuregelungen aufzuklären, auch wenn dies viel Aufwand bedeutet. Wenn
die Krankenkassen aber immer mehr Geld mit ihren Rabattarzneimitteln
sparen, sollten auch sie dem Informationsbedarf ihrer Versicherten
nachkommen und zudem die erzielten Einsparungen vollständig
offenlegen."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de.



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett(at)abda.aponet.de
www.abda.de


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Datum: 21.12.2010 - 11:04 Uhr
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