(firmenpresse) - Fu?r jede Studienplatzklage gelten Fristen, die eingehalten werden mu?ssen, damit die Klage u?berhaupt mo?glich ist. Aktuell stehen die Antra?ge fu?r das Sommersemester 2011 im Fachbereich Medizin an. Um noch im na?chsten Sommer ein Studium in der Human-, der Zahn- oder Tiermedizin antreten zu ko?nnen, muss an einigen deutschen Hochschulen mit sogenannten "fru?hen Fristen" (Baden-Wu?rttemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) jetzt der entsprechende Antrag gestellt werden. Die Frist dafu?r endet am 15. Januar 2011.
Wer eine Studienplatzklage im Fachbereich Medizin (Human-, Tier- sowie Zahnmedizin) anstrebt, um noch im Sommersemester 2011 starten zu ko?nnen, muss die Frist auf Stellung der fru?hen Antra?ge einhalten. Mo?glich macht das Einklagen eines Studienplatzes §12 des deutschen Grundgesetzes. Dieser besagt, dass jeder Bu?rger das Recht auf die freie Wahl seines Arbeitsplatzes oder seiner Ausbildungssta?tte hat. Darauf stu?tzen sich die Studienplatzklagen. Universita?ten verfu?gen oftmals u?ber mehr Kapazita?ten, als Pla?tze vergeben werden. Im Rahmen einer Studienplatzklage werden die Kapazita?ten der einzelnen Hochschulen gepru?ft und nutzbar gemacht. Fu?r viele der ersehnte Sprung in eine Akademiker- Laufbahn.
Um einen Antrag stellen zu ko?nnen, beno?tigt der ausfu?hrende Rechtsanwalt einige Unterlagen von seinem Mandanten: Neben dem entsprechenden Auftrag zur U?bernahme der Antragstellung mu?ssen ihm auch eine Vollmacht und eidesstattliche Versicherung sowie eine Hochschulzulassungsberechtigung in (beglaubigter) Kopie vorliegen.
Rene? Pichon, Rechtsanwalt mit 35 Jahren Erfahrung im Hochschulrecht macht all jenen, die den Weg zum Medizin-Studium u?ber eine Studienplatzklage gehen, Mut fu?r ihr Vorhaben: " Medizin- Studienpla?tze ko?nnen mit einer prozentualen Erfolgsquote von 50 - 70 % eingeklagt werden."
Die in Recklinghausen ansässige Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte betreut seit mehr als 35 Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts. Kopf der Kanzlei ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht René Pichon, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Notar aktiv ist.
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