(ots) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden,
dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie kann
und konnte daher keine Tarifverträge abschließen, mit denen in der
Zeitarbeitsbranche vom Grundsatz der Gleichbehandlung (insbesondere
"equal pay" - Prinzip) abgewichen wird. Da die schriftliche
Entscheidungsbegründung noch nicht vorliegt, lässt sich derzeit nicht
mit letzter Sicherheit sagen, wie die Frage der Rückwirkung dieser
Entscheidung im Hinblick auf die Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen zu beantworten ist.
Sofern in diesem Zusammenhang höhere Beiträge ab Dezember 2005
nachgemeldet werden, kann sich für Rentenbezieher hieraus
nachträglich eine höhere Rentenleistung ergeben. Betroffen können
Rentenbezieher mit einem Rentenbeginn ab 2006 sein, für die in diesem
Zusammenhang auch Beitragszeiten seit dem Dezember 2005
berücksichtigt wurden. Diese müssen aus einem Leiharbeitsverhältnis
eines Unternehmens resultieren, bei dem Tarifverträge der CGZP
angewendet wurden.
Damit die erhöhten Rentenleistungen ggf. rückwirkend auch für 2006
anerkannt werden können, wird betroffenen Rentenbeziehern empfohlen,
noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Überprüfung der
Rentenzahlung bei ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
Fragen zu diesem Thema beantworten die Mitarbeiter am kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800.
Auskunft zu diesen Fragen geben auch die Mitarbeiter in den
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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Dr. Dirk von der Heide
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