(ots) - Blaupause liegt vor
Knapp zehn Monate, nachdem das Verfassungsgericht die
Vorratsdatenspeicherung kassiert hat, lässt eine Neuregelung weiter
auf sich warten. Dabei hat Karlsruhe der Bundesregierung ungewöhnlich
detailliert aufgezeigt, wie sich das berechtigte Interesse der
Strafverfolger an Telefon- und Internetverkehrsdaten mit den
Grundrechten der Bürger versöhnen lässt.
Bei gutem Willen aller Beteiligten hätte diese Blaupause längst in
ein neues Speichergesetz überführt werden können. Man mag darüber
streiten, ob die Telefon- und Internetfirmen für sechs, vier oder
drei Monate speichern sollen, wer mit wem wann wie lange kommuniziert
hat. Dass es für die Jagd auf Terroristen, Mörder oder Kinderschänder
einer Speicherpflicht bedarf, ist offensichtlich: Nicht zufällig
dringen Staatsanwälte, Polizisten, Richter und Landesminister in
seltener Einigkeit auf neue Regeln. Selbst die liberale
EU-Innenkommissarin setzt sich nun von Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger ab, die eine vernünftige Reform bisher
ablehnt.
Der Innenminister baut ihr nun eine Brücke.
Leutheusser-Schnarrenberger sollte sie überqueren. Ihre Rolle als
Anwältin der Bürgerrechte in Ehren: Sie darf nicht zum Selbstzweck
werden. Der Reflex, zu jedem Sicherheitsgesetz Nein zu sagen, hat mit
liberaler Politik nicht viel zu tun.
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