(ots) - Pauschaler geht es kaum
Nur zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil zu Hartz IV keine höheren Sätze verlangt. Was Karlsruhe
forderte, war namentlich für Kinder eine transparente und auf Fakten
gestützte Ermittlung des Bedarfs. Um die Summe ging es also
allenfalls sekundär, schon gar nicht um die für Erwachsene, sondern
lediglich um den Weg zu ihr.
Was derzeit in Berlin mit der Verhandlungs-Arbeitsgruppe
geschieht, widerspricht dem Wunsch der Richter damit diametral.
Schlicht nach so viel wie möglich zu rufen ist eben keine präzise und
bedarfsgerechte Ermittlung zu deckender Minimalkosten. Im Gegenteil:
Pauschaler lässt sich ein Bedarf kaum definieren, als Berechnungen
grundsätzlich aufzurunden oder eine gewünschte Summe von dem
abzuleiten, was Erwerbstätigen zur Verfügung steht.
Eine beachtliche Missachtung des Urteils - und damit immerhin der
höchsten Richter - liegt auch darin, die Neuregelung an Bedingungen
zu knüpfen. Dies geschieht mit der inhaltlichen und organisatorischen
Ausgestaltung des Bildungspakets sowie dem Mindestlohn. Letzterer
kann eine wichtige Rolle spielen im Zusammenspiel mit Hartz IV. Nur
hat er nichts zu tun mit der exakten Bemessung dessen, was ein Mensch
in Deutschland als Existenzminimum benötigt. Die Opposition überzieht
deshalb, wenn sie ihre Position im Bundesrat dazu nutzt, quasi
Tarifverhandlungen für Erwerbslose zu führen. Das ist des Guten zu
viel.
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