(ots) - Nach Informationen der "Stuttgarter Zeitung"
(Mittwochausgabe) erhebt die Deutsche Rentenversicherung gegen den
Widerstand der Arbeitgebervertreter nachträgliche Ansprüche auf
Sozialversicherungsbeiträge bei Leiharbeitsunternehmen, die
Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen
haben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 14. Dezember
entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.
Ziel eines entsprechenden Schreibens der Rentenversicherung an die
betroffenen Unternehmen ist es, Beitragsansprüche zu sichern, die
seit Januar 2006 fällig geworden sind. "Um Schaden von den
Sozialversicherungen abzuwenden, sehen wir uns deshalb verpflichtet,
hiermit fristwahrend die Ansprüche auf entgangene
Sozialversicherungsbeiträge noch im Jahr 2010 geltend zu machen",
heißt es in dem der "Stuttgarter Zeitung" vorliegenden Brief. Zudem
werden Betriebsprüfungen für 2011 angekündigt. "Dabei werden wir
überprüfen, ob die Beiträge zutreffend abgeführt und entsprechende
Meldungen abgegeben wurden." Schätzungen zufolge geht es um 600
Millionen Euro im Jahr allein an Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Arbeitgebervertreter bei den Sozialversicherungsträgern hatten
sich nach StZ-Informationen vehement dagegen gewehrt. "Wir sind nicht
damit einverstanden, dass unkonditioniert Beitragsansprüche behauptet
werden sollen", heißt es in einem Brief an Herbert Rische, den
Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung. Eine verlässliche
Beurteilung, ob und inwieweit für die Vergangenheit Beitragsansprüche
der Sozialversicherung gegenüber denjenigen Unternehmen bestünden,
die die CGZP-Tarifverträge angewandt hätten, "ist derzeit nicht
möglich, zumal noch nicht einmal die Gründe der Entscheidung
vorliegen".
Weiter warnen die Arbeitgebervertreter davor, die
Leiharbeitsunternehmen in die Pleite zu treiben: "Wenn die
Sozialversicherungsträger ohne Wenn und Aber Beitragsansprüche
behaupten, werden die betroffenen Unternehmen sofort Rückstellungen
zu bilden haben", schreiben sie. Dies würde angesichts der meist
geringen Betriebsgröße "in den meisten Fällen unweigerlich zur
sofortigen Insolvenz führen". Rainer Bliesener, derzeit
Vorstandsvorsitzender der Rentenversicherung Baden-Württemberg,
nannte das Verhalten der Arbeitgeber "unverantwortlich". Damit
"verspielen sie jegliche soziale Glaubwürdigkeit", sagte der frühere
baden-württembergische DGB-Vorsitzende der StZ. "Wer auf die
Sicherstellung der Beitragsnachzahlungen mit dem Argument der
Insolvenzgefährdung verzichten will, betrügt die
Versichertengemeinschaft um Milliardenbeiträge."
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