(ots) - Am Runden Tisch Heimerziehung forderten die
Opfervertreter eine Rentenzahlung in Höhe von 300 Euro monatlich. Zu
viel, meinten die Experten des Staates und der Kirchen. Ein aktueller
Präzedenzfall zeigt jedoch, dass ehemalige Heimkinder schon jetzt
eine etwa doppelt so hohe Entschädigungsrente erhalten können.
Alexa Whiteman, die im Würzburger Marienheim von einem Priester
missbraucht und von Ordensschwestern geschlagen wurde, hatte das
Bistum Würzburg verklagt und gleichzeitig einen Antrag nach dem
Opferentschädigungsgesetz gestellt. Während das Verfahren gegen die
Kirche scheiterte, da das Bistum auf Verjährung der Taten pochte, kam
die bayerische Sozialverwaltung zum Ergebnis, dass die Schilderungen
der Antragstellerin glaubhaft sind, weshalb ihr eine
Schwerbeschädigtenrente zugesprochen wurde. Nach Angaben ihres
Rechtsanwalts Christian Sailer sowie der Giordano-Bruno-Stiftung, die
Frau Whiteman in ihrem Verfahren unterstützte, lässt sich die
Entschädigung, die die Fünfzigjährige aufgrund ihres Heimaufenthaltes
erhält, auf etwa 600 Euro monatlich bemessen - das Doppelte der
Summe, die die Heimkinder vergeblich am Runden Tisch forderten!
Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael
Schmidt-Salomon, empfahl Betroffenen, ebenfalls einen Antrag nach dem
Opferentschädigungsgesetz zu stellen: "Der Runde Tisch Heimerziehung
hat das Ausmaß des Unrechts deutlich gemacht. Das ist ebenso zu
begrüßen wie die vorgeschlagenen Beratungsstellen. Allerdings sind
die in Aussicht gestellten Entschädigungssummen beschämend. Sie
liegen nicht nur weit unter dem, was in anderen Ländern gezahlt
wurde, sondern fallen sogar hinter das zurück, was nach geltendem
Recht hier in Deutschland möglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass die hochrangigen Vertreter des Staates und der Kirchen davon
keine Kenntnis hatten."
Rechtsanwalt Sailer kritisierte in seiner Stellungnahme die
"unrühmliche Rolle" der Kirchen, die es dem Staat überlassen, "die
Not der Opfer kirchlicher Verbrechen zu lindern". Allerdings könnten
die Kirchen als Schädiger staatlicherseits in Regress genommen
werden. Der Verein ehemaliger Heimkinder gab inzwischen bekannt, dass
er Rechtsanwalt Sailer kontaktieren werde, um seine Mitglieder
entsprechend beraten zu können. "Der Fall Whiteman gibt uns Hoffnung,
dass wir Heimkinder doch nicht mit leeren Händen dastehen werden",
erklärte Vereinsvorsitzende Monika Tschapek-Güntner.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung unter:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/pm_221210.pdf
Pressekontakt:
Elke Held, 0651/9679503, www.giordano-bruno-stiftung.de