(ots) - Von Ãœbel
Möglich, dass die Entscheidung der EU gegen die energiefressende
Glühbirne und für die quecksilberhaltige Energiesparlampe die Wahl
des kleineren Übels war. Als das EU-Parlament die Glühbirne
ausknipste, wussten die Abgeordneten natürlich, dass sie ein
Energieproblem gegen ein Entsorgungsproblem eintauschten. Der
eigentliche Skandal ist deshalb, dass bei Inkrafttreten des
sukzessiven Glühbirnenverbots nicht auch eine Regelung für die
umweltgerechte Entsorgung der giftigen Sparlampen stand.
Ähnliches droht sich jetzt im Fall cadmiumhaltiger Solarmodule zu
wiederholen. Denn eine im November in Kraft getretene EU-Richtlinie
verbietet zwar gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Solarindustrie ist aber, wie auch die Hersteller von
Energiesparlampen, zugunsten des Klimaschutzes davon ausgenommen.
Damit dürfen Solarzellen weiterhin das giftige Schwermetall
Cadmium enthalten, das nicht nur die Weltgesundheitsorganisation als
krebserregend bezeichnet. Eine Regelung für die Entsorgung dieses
Sondermülls gibt es aber auch in diesem Fall noch nicht.
Allerdings ist das Cadmiumtellurid ein Stoff, der ganz begrenzt
vorhanden ist. Es besteht also die Hoffnung, dass die Hersteller,
anders als bei den Energiesparlampen, selbst ein Interesse haben,
diesen Rohstoff auch wieder zurückzugewinnen.
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