PresseKat - Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit

ID: 320818

Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten.

(firmenpresse) - Berufsunfähigkeitsabsicherung
Die ERGO Berufsunfähigkeitsabsicherung springt ein, wenn Sie gesundheitsbedingt ausfallen. Mit einem umfangreichen Versicherungsschutz, der sich flexibel an Ihre jeweilige Lebensphase anpasst.

Berufsunfähigkeit bedeutet noch lange nicht Erwerbsunfähigkeit
Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten. Persönliche Empfindlichkeiten, ehemalige Stellung, Qualifikation oder Gehaltsvorstellungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die ERGO Berufsunfähigkeitsabsicherung unterstützt Sie in dieser untragbaren Situation mit umfangreicher Sicherheit.

Berufsunfähigkeitsabsicherung – raus aus der Existenzgefährdung
•Sie müssen bei uns keine Ersatztätigkeiten annehmen, wenn Sie in Ihrem ausgeübten Beruf berufsunfähig werden
•Volle Leistungen schon ab sechsmonatiger Berufsunfähigkeit möglich
•Flexible Anpassung Ihrer Berufsunfähigkeit an Ihre jeweilige Lebensphase
•Sie entscheiden über die Verwendung Ihrer Überschussanteile
•Weltweiter Versicherungsschutz
Was Kunden derzeit auch interessiert:

* Stimmt es, dass ich trotz meiner Berufsunfähigkeit keine staatliche Unterstützung erhalte, weil ich einfach als „noch erwerbsfähig“ umdefiniert wurde?
* Selbst die volle Erwerbsminderungsrente macht nur 50 % meines Nettogehalts aus. Das kann doch wohl nicht wahr sein?
* Kann ich meine Berufsunfähigkeit eigentlich auch in eine Lebensversicherung umtauschen, zum Beispiel eine kapitalbildende Lebensversicherung?
* Ich habe eine zweijährige Tochter und Elternzeit genommen. Wirkt sich das auch negativ auf meine Erwerbsminderungsrente aus?




* Wie viele Jahre muss ich als Berufseinsteiger warten, bis ich einen umfassenden Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalte?

Die Antworten sind so individuell wie meine Kunden selbst. Lassen Sie uns gemeinsam über die passende Antworten auf Ihre Fragen sprechen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Roland Richert ist Ihr Spezialist für Versicherungen und Vorsorge. Ich biete Ihnen persönliche Beratung und zugeschnittene Lösungen für Ihren Bedarf.
Vielen meiner Kunden dürfte ich schon bekannt sein, andere lernen mich vielleicht durch diese Pressemeldung kennen.
Sicherlich fragen Sie sich was mich von anderen Policenspionen unterscheidet? Dass kann ich Ihnen so gar nicht beantworten. Hier sollten Sie sich ein eigenes Bild von mir machen, denn Eigenlob überlasse ich gerne anderen. Ich werde nach bestem Wissen und Gewissen eine persönliche Beratung mit einer auf Sie zugeschnittenen Versorgungsanalyse darstellen. Danach entscheiden Sie, ob eine auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit zustande kommt.



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Mannesmannstr. 9
58455 Witten
www.roland-richert.de
roland.richert(at)web.de
Tel.:02302/1795091



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Datum: 26.12.2010 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.01.2011

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