(ots) - Zum Jahresbeginn 2011 ergeben sich in der
gesetzlichen Rentenversicherung einige Änderungen. Darauf weist die
Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in den alten Bundesländern
weiterhin monatlich 5.500 Euro (66.000 Euro jährlich). In den neuen
Bundesländern wird sie von bisher 4.650 Euro (jährlich 55.800 Euro)
auf 4.800 Euro (57.600 Euro jährlich) angehoben. Die
Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der Beiträge
höchstens gezahlt werden können.
Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung
beträgt in den alten Bundesländern weiterhin monatlich 1.094,50 Euro.
In den neuen Bundesländern wird dieser auf 955,20 Euro monatlich
angehoben.
Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt nach wie vor in den alten
und neuen Bundesländern einheitlich 79,60 Euro monatlich. Der
Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt in den alten und neuen
Bundesländern auch 2011 einheitlich bei 1.094,50 Euro.
Der Beitragssatz beträgt das fünfte Jahr in Folge auch im Jahr
2011 unverändert 19,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen
Bruttoeinkommens. Hiervon zahlen Versicherte und Arbeitgeber je die
Hälfte.
Die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 Euro brutto bleibt 2011
für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für
Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente maßgebend. Bei einem
Hinzuverdienst bis zu 400 Euro kann die Rente in voller Höhe gezahlt
werden. Wer regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich zu seiner Rente
hinzuverdient, erhält - je nach Höhe des Hinzuverdienstes - die Rente
anteilig.
Für die meisten Rentner ändert sich ab Januar 2011 die Höhe ihres
auszuzahlenden Betrages. Grund hierfür ist eine Änderung im Bereich
der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auch auf die von der
Deutschen Rentenversicherung ausgezahlten Renten auswirkt. Durch die
Anhebung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung um 0,6
Prozentpunkte von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent erhöht sich der von
den krankenversicherungspflichtigen Rentnern zu zahlende eigene
Anteil von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent. Die Deutsche
Rentenversicherung wird den Großteil der Rentner mit der
Rentenzahlung für den Monat Januar 2011 auf dem Kontoauszug ihrer
Bank über ihren neuen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag
informieren ("Ihr KV-Anteil"). Andere Rentner haben über den neuen
Anteil am Krankenversicherungsbeitrag oder die neue Höhe ihres
Beitragszuschusses zu einer freiwilligen oder privaten
Krankenversicherung und damit den geänderten Zahlbetrag bereits einen
Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de .
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