(ots) - Immer mehr Interessensvertretungen rufen Hartz
IV-Empfänger dazu auf, gegen die Bescheide der Jobcenter ab Januar
Widersprüche einzulegen. Grund dafür ist, dass der Bundesrat dem
Bildungspaket und der Regelsatzerhöhung für Arbeitslosengeld
II-Empfänger nicht zugestimmt hat und nunmehr der
Vermittlungsausschuss um eine Einigung bemüht ist.
Die Aufforderung einzelner Verbände vorsorglich gegen die
Bescheide der Jobcenter Widerspruch einzulegen, sieht die
Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisch. "Dieser Aufruf entbehrt
jeglicher Grundlage. Eine Flut an Widersprüchen würde unsere Arbeit
in den Jobcentern spürbar beeinträchtigen. Wertvolle Zeit für die
Unterstützung von Menschen, die auf der Suche nach Ausbildung oder
Arbeit sind, geht verloren. Das kann nicht im Interesse der
Gemeinschaft sein und schadet letztendlich nur unseren Kunden", mahnt
Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung zu
den Regelsätzen deutlich gemacht, dass ein nach dem 1. Januar 2011
erlassenes Gesetz rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten muss.
Dass dies auch geschehen wird, haben sowohl das Arbeitsministerium
als auch die BA mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht.
Leistungsempfängern entstehen keine Nachteile. Die ab Januar
versandten Bescheide basieren auf geltendem Recht und sind damit
rechtmäßig. Die BA wird den Jobcentern empfehlen, entsprechende
Widersprüche umgehend abzulehnen. Die BA rät, die gesetzlichen
Neuregelungen abzuwarten. Leistungsberechtigte erhalten nach
Inkrafttreten eines Gesetzes automatisch neue Leistungsbescheide, die
wiederum sozialgerichtlich überprüfbar sind. Derzeit besteht aber
kein Handlungsbedarf.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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