Der Bundesrat hat heute, Freitag 6. Juli 2007, die zum 1. Januar 2008 geplante
Unternehmensteuerreform in der vorliegenden Form beschlossen. Besonders auf
kleinere Mittelständler kommt damit eine Verschlechterung zu. Denn die Bedingungen
für das einzige echte und unkompliziert anwendbare Steuersparmittel – die
Ansparabschreibung nach Paragraph 7g Einkommensteuergesetz, die künftig
Investitionsabzugsbetrag heißt – verschärfen sich deutlich.
(firmenpresse) - Bisher ließ sich die Steuerlast durch eine steuermindernde Rücklage auch für Güter
senken, deren Anschaffung zwar beabsichtigt wurde, tatsächlich dann aber nie erfolgte.
Nach zwei Jahren musste die Rücklage wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden.
Wurde dann wieder eine neue Rücklage gebildet, konnte die Steuerzahlung noch weiter
in die Zukunft verschoben werden. Dafür musste ein Zinszuschlag von nur sechs
Prozent pro Jahr versteuert werden. Im neuen Recht gilt jetzt: Wird innerhalb von drei
Jahren die geplante Investition nicht realisiert, wird die Steuer des Jahres der
Inanspruchnahme des Abzugsbetrags rückwirkend geändert und die hierauf
entfallende Steuer verzinst. Eine Steuersenkung im Abzugsjahr scheidet damit künftig
aus.
Unternehmer und Selbständige, die ihre Bilanz oder ihre
Einnahme-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2006 (oder 2006/2007 bei vom
31. Dezember abweichenden Geschäftsjahr) noch nicht aufgestellt haben, sollten
darum noch schnell die Möglichkeit nutzen und eine Ansparrücklage nach der alten
Regelung bilden.
Vor allem Freiberufler, die per Einnahme-Ãœberschussrechnung abrechnen, sollten die
Gelegenheit für eine Ansparabschreibung noch nutzen, da sie wegen der neu
eingeführten Gewinngrenze von 100.000 Euro zum 31. Dezember 2007 ohnehin keinen
Investitionsabzugsbetrag mehr geltend machen können.
Ãœber Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu
den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den
internationalen Partnerkanzleien ar-beiten etwa 2.000 Mitarbeiter. Rund 240
Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsan-wälte), die Gesellschafter-
bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten, darunter 20.000 ge-werbliche
Kunden, als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den
Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche
Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern. Weiter unterstützt werden
die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklis-ten,
Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine
fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.
Ulf Hausmann
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