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Taxiverband Deutschland e.V. gegen Bundesfinanzministerium
04.01.2011 / 11:23
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Pressemitteilung
Taxiverband Deutschland e.V. (TVD)
Taxiverband Deutschland e.V. gegen Bundesfinanzministerium
Beschluss fördert Schwarzarbeit im Mietwagengewerbe
Berlin, 04.01.2011
Gemäßeines rechtskräftigen Beschlusses des Bundesministeriums für Finanzen
vom November diesen Jahres besteht eine Aufbewahrungspflicht für alle
Registrierkassentypen. In Taxametern werden ebenfalls steuerlich relevante
Daten aufgezeichnet.
Der Taxiverband Deutschland e.V. (TVD) begrüßt grundsätzlich ein solches
Vorgehen, da es ein richtiger Schritt zur Bekämpfung von Schwarz- und
Grauarbeit im Taxigewerbe ist. Dennoch sieht der bundesweit tätige Verband
einen hohen Bedarf an Ergänzungen innerhalb des rechtsgültigen Beschlusses.
Vorstandssprecher des Taxiverbandes Deutschland e.V. (TVD) Herr Matthias
Schmidt: ' Bereits Anfang des Jahres haben wir das Bundesministerium für
Finanzen schriftlich kontaktiert und auf konkrete Probleme bei der
Umsetzung hingewiesen. Es macht keinen Sinn, wenn es keine Kassenpflicht
für ALLE im Personenbeförderungsgewerbe eingesetzten Fahrzeuge gibt (keine
Ausnahmegenehmigungen). Auch gibt es derzeit keine Pflicht, den
vereinnahmten Fahrpreis im Fahrpreisanzeiger einzugeben. Somit testiert der
'Fiskaltaxameter' oder 'Fiskalwegstreckenzähler' nur die Fahrt die auch
manuell erfasst wurde, Pauschalfahrten bleiben meistens außen vor. Somit
werden diese Bargeldumsätze nicht erfasst. Die Erfahrungen, gerade in
jüngster Zeit mit sogenannten Minicar-Unternehmern im Ortenaukreis zeigen,
dass die Ermittlungsbehörden durch ungenügende Regelungen an ihre Grenzen
stoßen.
Der Taxiverband Deutschland e.V. (TVD) hat die berechtigte Befürchtung,
dass durch irregulär arbeitende Unternehmen ohne Kassenpflicht weiterhin
ein ruinöser Preiskampf geführt wird, da diese sich von der Pflicht des
Wegstreckenzählers befreien lassen und nur einen geringen Anteil des
Umsatzes angeben.
Ein solches Verhalten wäre aufgrund der Unterstützung des
Finanzministeriums möglich. Der Beschluss des Ministeriums müsste dringend
auf den o.g. Sachverhaltüberarbeitet werden, um ein Scheitern des an sich
richtigen Gedankens zu verhindern.
Weitere Informationen unter: www.taxiverband.de
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview oder versorgen Sie mit
weiterführenden Informationen und Bildern. Wir freuen uns sehr, wenn Sie
unsüber Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten
reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir unsüber ein Belegexemplar, einen
Scan, ein PDF oderüber einen Sendungsmitschnitt.
Dirk Holl, Vorstandsvorsitzender
Taxiverband Deutschland e.V. (TVD)
Einstein Palais, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 3 40 60 48 - 0
Telefax: +49 (30) 3 40 60 48 - 99
Email: Dirk.Holl(at)Taxiverband.de
Ende der Pressemitteilung
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