PresseKat - Ongate begrüßt OLG Urteil über Urheberrecht für SEO

Ongate begrüßt OLG Urteil über Urheberrecht für SEO

ID: 32688

Suchmaschinenoptimierung ist geistige Schöpfung


Frankfurt, 17.07.2007: Das Oberlandesgericht Rostock hat entschieden: Die Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Webseiten ist im Einzelfall urheberrechtlich geschützt. Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich dabei aus der Verwendung der Sprache (Quelle: suchmaschinen-und-recht.de). Damit fällt Sie unter den Schutz, den geistiges Eigentum in Deutschland genießt. Ongate sieht das Urteil positiv und erkennt darin ein Zeichen der weiteren Professionalisierung der Suchmaschinenoptimierungs-Branche.

(firmenpresse) - „Das Urteil hilft der Branche, offizielle Standards zu entwickeln. Das kommt auch jedem einzelnen Kunden zu Gute“, freut sich Ongate Geschäftsführer Dr. Niko Bardowicks. „Mit einschlägiger Erfahrung vertritt Ongate ohnehin die Meinung, dass Suchmaschinenoptimierung immer auch eine Kreativ-Leistung darstellt, da für jeden Kunden individuelle sprachliche Konzepte entwickelt werden müssen. Diese Leistung beruht auf speziellen Fähigkeiten, die durch Erfahrung und Kenntnisse in SEO gewonnen werden.“ Das sahen die Rostocker Juristen genauso und legten fest, das Suchmaschinenoptimierung eine geistige Schöpfung im Sinne des Urhebergesetzes darstellt, sofern die sprachliche Darstellung über den bloßen Akt des handwerklichen Programmierens hinausgeht.

Geklagt hatte ein Suchmaschinenoptimierer, dessen Kunde sowohl Domain- als auch Firmennamen gewechselt hatte. Nach dem Wechsel vermisste er einen Verweis auf seine Urheberschaft auf den von ihm suchmaschinenoptimierten Seiten. Sein Kunde und dessen Rechtsanwalt vertraten die Meinung, dass das Anrecht auf Nennung nach Umzug der Domain erloschen sei. Doch trotz des Wechsels sah das Gericht den Anspruch auf Nennung des Klägers als rechtmäßig an: „Die durch geschickte Auswahl und Anordnung der Schlüsselwörter erzielte Spitzenposition in der Suchmaschine beruht auf der eigenen geistigen Schöpfung des Klägers. Die auf diese Weise vorgenommene Gestaltung verschafft den Webseiten eine individuelle Prägung und hebt sie deutlich aus der Vielzahl durchschnittlicher Internetauftritte anderer Anbieter (…) heraus“, so die Urteilsschrift.

Ongate empfindet das Urteil als richtungweisend für die Entwicklung von Suchmaschinenoptimierung: „Das Urteil bezieht sich auf den ‚OnPage’ Teil der Optimierung, die unserer Meinung nach ein wichtiger Bestandteil ist. Diese Art der Optimierung befasst sich mit dem Inhalt der Seite und wird auch bei der Ongate Suchmaschinenoptimierung entsprechend berücksichtigt“, sagt Dr. Niko Bardowicks. „Die Diskussionen und verschiedenen Meinungen von Jura Experten und Rechtsanwälten über das Urteil, geäußert in Foren und Blogs, tragen indirekt zu einer Standardisierung der deutschen SEO-Landschaft bei.“




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Ongate GmbH – Zahlen und Fakten

Die Ongate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Suchmaschinenoptimierung von Webseiten und in diesem Bereich Marktführer nach Kundenanzahl in Deutschland. Sie wurde 2004 von Geschäftsführer Dr. Niko Bardowicks gegründet, der sich seit 1998 professionell mit Suchmaschinenmarketing befasst. Das Unternehmen agiert in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Belgien, Polen und Luxemburg. Die Internetadresse lautet www.ongate.eu.



PresseKontakt / Agentur:

Ongate GmbH
Miriam Rüffer
Mittelweg 49

60318 Frankfurt am Main

Tel.: 069- 50 68 48 20
FAX: 069- 50 68 48 21

Email: Mir(at)ongate.de
Internet: www.ongate.eu



drucken  als PDF  an Freund senden  SWsoft stärkt Partnerschaft mit Kaspersky: neues Add-on für Plesk ABAS stellt bei der 47. Paris Air Show aus
Bereitgestellt von Benutzer: MirRue
Datum: 17.07.2007 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 32688
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Miriam Rüffer
Stadt:

Frankfurt am Main


Telefon: 069 - 50 68 48 20

Kategorie:

Softwareindustrie


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: kein
Freigabedatum: 17.07.2007

Diese Pressemitteilung wurde bisher 597 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ongate begrüßt OLG Urteil über Urheberrecht für SEO"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ongate GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ongate GmbH: 2007 erfolgreichstes Geschäftsjahr ...

Unabhängige Experten prognostizieren für den Markt der Suchmaschinenoptimierung eine weitere signifikante Steigerung in den kommenden Jahren. Diesen Trend nutzt Ongate und konzentriert sich seit seiner Gründung ausschließlich auf die Suchmaschine ...

Suchmaschinenoptimierung (SEO): Ongate GmbH bildet aus ...

Frankfurt, 11.09.2007 Die Agentur für Suchmaschinenoptimierung Ongate GmbH hat im Sommer 2007 neue Auszubildende für Ihre bundesweiten Standorte eingestellt. Ausgebildet werden Kaufleute für Bürokommunikation und Mediengestalter speziell für d ...

Alle Meldungen von Ongate GmbH