(ots) - Kaum ein Unternehmen kommt heute noch ohne eine
ausgereifte EDV-Unterstützung aus. Häufig bewegen sich die
Verantwortlichen von IT-Projekten dabei auf unsicherem Terrain, weil
die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht klar sind. Das neue Seminar
"Praxiswissen IT-Recht" der Haufe Akademie zeigt auch Nichtjuristen,
wie unnötige Komplikationen, Kosten und Haftungsrisiken vermieden
werden können. Im Fokus stehen dabei zunächst die Grundlagen des
IT-Vertragsrechts und damit die verschiedenen Arten von
Softwareverträgen. Die teilnehmenden Projektleiter, Führungskräfte
und IT-Verantwortlichen erfahren, wie Software- und IT-Projekte
vertraglich abgesichert werden und was die Vor- und Nachteile
spezieller Vertragstypen und Softwareüberlassungsformen sind. Ein
weiterer Schwerpunkt befasst sich mit dem Datenschutzrecht und der
Datensicherheit - unverzichtbares Wissen auch in Hinblick auf
Datentransfer in Drittländer und im Umgang mit Datenschutzbehörden
sowie zu Sicherheitskonzepten.
Daneben werden auch Aspekte des IT-bezogenen Arbeitsrechts wie die
Nutzung von E-Mail und Internet sowie die Prüfungs- und
Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers beleuchtet. Die Teilnehmer
erfahren, was bei der elektronischen Vergabe von Aufträgen und bei
IT-Outsourcing zu beachten ist und: Sie lernen die rechtssichere
Gestaltung von Online-Marketing, Erwerb und Nutzung von Domains sowie
E-Commerce kennen und erfahren, worauf es bei Provider-Haftung
ankommt.
Die Referenten, Dr. Florian Wäßle beziehungsweise Dr. Stephan
Schwilden, sind beide erfahrene Juristen, die neben ihrem Fachwissen
auch ihre Erfahrung hinsichtlich der häufigsten Stolperfallen und der
besten Gestaltungsmöglichkeiten an die Teilnehmer weitergeben.
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