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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Pongs & Zahn AG stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

ID: 333915

(firmenpresse) - Nach der HPE AG und der Cargo Fresh AG ist nunmehr ein weiteres Unternehmen, dessen Beteiligungen von der Anlageberatungsgesellschaft Driver & Bengsch, danach „Accessio Wertpapierhandelshaus AG“ vermittelt wurden, von der Insolvenz betroffen. Es handelt sich hier um das Unternehmen „Pongs & Zahn AG“, welche am 23.12.2010 vor dem Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter Berufung auf aktuelle Pressemitteilungen.

„Im Insolvenzverfahren um das Wertpapierhandelshaus Accessio AG wurde mit Beschluss vom 17.09.2010 das Insolvenzverfahren über deren Vermögen vom zuständigen Amtsgericht Itzehoe eröffnet (Az.: 28IN 143/10). Forderungen konnten bis zum 27.10.2010 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V., welche darauf hinweist, dass sich zahlreiche Anleger von den Beratern des Wertpapierhandelshauses Accessio falsch beraten fühlen, geht der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. auch dem geäußerten Verdacht nach, die mit der Accessio AG verflochtenen Unternehmen hätten Anleihen und Genussscheine ausgegeben, welche überwiegend die Driver & Bengsch AG bzw. Accessio AG gegen horrende Provisionen an den Mann brachte, wobei der Verdacht nahe liegt, dass die Firmen des Geflechts untereinander zusammenarbeiten. Kunden wiederum berichten, sie seien über die Risiken der vermittelten Anlage nicht aufgeklärt worden, sei im Vermittlungsgespräch oft nur von einer „sicheren Anlage“ gesprochen worden.

„Angesichts der eröffneten Insolvenz über das Vermögen der Accessio Wertpapierhandelshaus AG stellt sich jetzt die Frage, ob weitere Personen wegen fehlerhafter Beratung in Anspruch genommen werden können, eine persönliche Haftung des jeweiligen Beraters zumindest dann in Betracht käme, wenn diese „besonderes persönliches Vertrauen“ für sich bei der Beratung in Anspruch genommen hatten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. weiter, welche zudem darauf hinweist, dass Presseberichten zufolge Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die für das Geschäftsmodell verantwortlichen Vorstandsmitglieder eine Falschberatung der Anleger billigend in Kauf genommen hätten.





Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. hilft Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und bewertet zunächst kostenfrei mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



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Datum: 24.01.2011 - 10:17 Uhr
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.01.2011

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