(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) machte in
der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
im Deutschen Bundestag deutlich, dass starke Stadtwerke Garanten für
einen funktionierenden Wettbewerb im Energiemarkt sind. Die
wirtschaftliche Stärkung kommunaler Unternehmen kann dabei neben
einem Ausbau der Energieerzeugung, auch durch die Ausweitung der
Geschäftsfelder und -gebiete erfolgen. Insofern ist es konsequent,
wenn sich Stadtwerke um die auslaufenden Konzessionsverträge der
privaten Energiekonzerne bewerben und damit ihre wirtschaftliche
Basis verbreitern. Aus Sicht des VKU ist es daher auch zu begrüßen,
dass es keinen Automatismus bei der Verlängerung von auslaufenden
Strom- oder Gaskonzessionsverträgen gibt. "Auslaufende
Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des
Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen", so
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Bei jeder
Konzessionsübernahme muss aber seriös abgewogen werden und eine
umfangreiche wirtschaftliche Betrachtung zu Grunde liegen."
Der VKU hat bereits im Sommer 2009 gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden auf die Handlungsoptionen durch auslaufende
Konzessionsverträge hingewiesen. Klar ist dabei, dass eine
Konzessionsübernahme aus wirtschaftlichen Erwägungen vollzogen werden
sollte und umfassend im Vorfeld geprüft werden muss. Wirtschaftlich
sinnvoll sind dabei in aller Regel Kooperationen mit bereits
existierenden kommunalen Unternehmen in der Region. Nach aktuellen
Zahlen des VKU haben Stadtwerke deutlich mehr als 100
Konzessionsverträge neu hinzugewonnen und es wurden über 40
Stadtwerke neu gegründet. Derzeit laufen jährlich rund 1.000
Konzessionsverträge aus. Auslaufende Konzessionsverträge sind ein
wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im
Energiemarkt zu erreichen.
Aufgrund verschiedener präzisierungsbedürftiger Formulierungen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Netzübernahme durch
kommunale Unternehmen im Rahmen eines Konzessionärswechsels oftmals
erschwert. Der VKU fordert daher, dass im Paragrafen 46 des EnWG
Klarstellungen aufgenommen werden, die ein sachgerechtes Verfahren
ermöglichen. Hierzu gehören vor allem die Verankerung des
Ertragswerts als angemessene wirtschaftliche Vergütung für den
Netzerwerb, die Klarstellung, dass die Ãœbereignung des Netzes
geschuldet ist, die genauere Ausgestaltung der Informationsansprüche
im Bieterverfahren sowie eine Präzisierung, dass alle Anlagen, die
überwiegend zur Versorgung des Konzessionsgebietes eingesetzt werden,
übertragen werden müssen. Diese Klarstellungen würden Netzübernahmen
vereinfachen und vor allem strittige Punkte bereits im Vorfeld
ausräumen.
Redaktioneller Hinweis:
Alle wichtigen Informationen zu auslaufenden Konzessionsverträgen,
Rekommunalisierung sowie die gemeinsame Broschüre mit den kommunalen
Spitzenverbänden stehen unter www.vku.de/rekommunalisierung zur
Verfügung.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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Carsten Wagner
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