(ots) - Im Jahr 2008 waren durchschnittlich 16,3% der
Bevölkerung der Europäischen Union armutsgefährdet. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die für
Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsquote von 15,5% (siehe dazu
die Pressemitteilung Nr. 395 vom 29. Oktober 2010) damit unter dem
europäischen Durchschnittswert.
Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach
Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger
als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in
dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der
Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2008 für eine
alleinlebende Person auf 11 151 Euro im Jahr.
In der Eurozone waren durchschnittlich 15,9% der Personen im Jahr
2008 armutsgefährdet, in den seit 2004 beigetretenen zwölf neuen
Mitgliedstaaten durchschnittlich mehr als jede/r Sechste (17,1%).
Vergleicht man die einzelstaatlichen Ergebnisse untereinander, so war
die Armutsgefährdung besonders stark ausgeprägt in den baltischen
Staaten Lettland (25,7%), Litauen (20,6) und Estland (19,7%), in den
Balkanländern Rumänien (22,4%) und Bulgarien (21,8%) sowie in
Griechenland (19,7%) und Spanien (19,5%). Die niedrigsten Quoten
wiesen die Tschechische Republik (8,6%), die Slowakei (11,0%), die
Niederlande (11,1%) und Slowenien (11,3%) auf.
Die Ungleichheit der Einkommen, die als Verhältnis zwischen den
Einkommen der Bevölkerung im oberen und unteren Fünftel (20%
einkommensstärkste beziehungsweise -schwächste Personen) der
Einkommensverteilung dargestellt wird, nahm 2008 in Slowenien die
geringsten Ausmaße an. Dort war das Einkommen der 20%
einkommensstärksten Personen insgesamt 3,2 Mal so hoch wie das der
20% einkommensschwächsten. Den höchsten Wert hatte Lettland mit 7,3
zu verzeichnen. In Deutschland betrug die Einkommensungleichheit 4,5,
sie lag damit etwas unter den Durchschnittswerten von 4,9 für die
Europäische Union insgesamt beziehungsweise 4,8 für die Eurozone.
Diese Ergebnisse wurden aus der Erhebung EU-SILC (European Union
Statistics on Income and Living Conditions) 2009 ermittelt. Das
Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)
veröffentlicht und aktualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen
EU-SILC- Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC
teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.
Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC-Erhebung (LEBEN IN EUROPA)
sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die
Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich.
Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter
www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.
Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Silvia Deckl,
Telefon: (0611) 75-8697,
www.destatis.de/kontakt
Erläuterungen zur Erhebung EU-SILC/LEBEN IN EUROPA und zur
Berechnung der Armutsgefährdung:
EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen,
Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in
allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische
Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und
Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit
2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der
armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur
Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen
Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des
Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2009 bezieht sich das
Haushaltseinkommen auf das Jahr 2008). Es setzt sich zusammen aus dem
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen
laufenden Transfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe
oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen.
Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach
einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der
unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den
Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben
Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu.
Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird,
erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere
Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs
berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere
Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder
unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit
zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1.
Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der
Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als
"bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person
im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu
beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive
Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median
(Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem
Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der
Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei
Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere
weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen den
Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de