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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Die Rente für den Chef

ID: 334775

(ots) - Für Firmeninhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer
und leitende Angestellte ist die betriebliche Altersversorgung (bAV)
ein wichtiger Baustein bei der finanziellen Planung des Ruhestands.
Denn sie haben keine oder nur geringe Ansprüche auf Zahlungen aus der
gesetzlichen Rentenkasse. Umso wichtiger, sich ausführlich mit den
Möglichkeiten der bAV zu befassen. Wie sich Führungskräfte und
Mitarbeiter, die mittelfristig einen vergleichbaren Karriereschritt
planen, auf einen finanziell sorgenfreien Ruhestand vorbereiten
können, erklärt Swiss Life im Thema des Monats Januar unter
www.swisslife.de/fuehrungskraefte .

Chef oder Mitarbeiter? Diese Frage ist entscheidend, denn die
Vorsorgeplanung hängt vom Status einer Person ab. Beispielsweise ist
bei leitenden Angestellten eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
oft Teil der Entlohnung. Eine zusätzliche Vorsorge mit eigenen
Beiträgen ist dennoch möglich - und in der Regel notwendig. Einen
Sonderfall stellen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) dar. Diese
sind durch ihre Beteiligung am Unternehmen (Mit-)Inhaber, werden aber
steuerrechtlich wie Arbeitnehmer behandelt - was die Möglichkeit der
betrieblichen Vorsorge offen hält und zusätzliche Chancen einer
optimalen Absicherung bietet. In einer völlig anderen Situation
befinden sich Firmeninhaber, Selbstständige und Freiberufler. Im
Gegensatz zu einem GGF werden diese nur in ihrer Rolle als
Unternehmer gesehen. Damit bleibt ihnen die betriebliche Vorsorge
verschlossen.

Allgemein gilt: Führungskräfte haben einen erhöhten
Versorgungsbedarf und sollten sich über die verschiedenen
Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge informieren. Wichtig ist es
auch, regelmäßig zu überprüfen, ob die Versorgungszusage den
aktuellen Anforderungen entspricht. Das erfordert Fachwissen und
Erfahrung. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen bAV-Spezialisten zu




Rate zu ziehen, der gemeinsam mit dem Steuerberater eine individuelle
Lösung erarbeitet. Im aktuellen Thema des Monats unter
ww.swisslife.de/fuehrungskraefte können sich leitende Angestellte,
Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer über verschiedene
Möglichkeiten der Vorsorge informieren und von ausführlichen Tipps
zur finanziellen Planung ihres Ruhestands profitieren.



Pressekontakt:
Weitere Informationen für Medienvertreter/innen:
Swiss Life
Karin Stadler
Tel.: 089/3 81 09 - 13 43
E-Mail: karin.stadler(at)swisslife.de


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Datum: 25.01.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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