PresseKat - Experten warnen vor Gründung einer Limited (Ltd.) und empfehlen die Sarl

Experten warnen vor Gründung einer Limited (Ltd.) und empfehlen die Sarl

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„GmbH ade – rein in die Limited“, so bieten Verkäufer von schnellen Gründungen dieser Gesellschaftsform für deutsche Existenzgründer und Unternehmer an, ohne jedoch auf die Nachteile hinzuweisen. Die Gründung einer „private limited company“ (Limited – Ltd) ist aufgrund der scheinbaren Vorteile übereifrig vollzogen. Bei deren Vermarktung werden gerne die Vorteile des „Haftungskapitals ab 1 £“ - „geringere Gründungskosten, da keine notarielle Beurkundungen notwendig“ - „firmenfreundliches, einfaches Gesellschaftsrecht, somit flexible Handhabung“ - herausgestellt. Unabhängig davon, dass ein Teil dieser Aussagen nur plakataktiv und zu Werbezwecken nützlich sind, die Probleme und Kosten treten erst später auf.

(firmenpresse) - Juristen und Steuerfachleute warnen seit langem davor und zeigen die Nachteile einer Limited auf:

Zunächst muss sich jeder Unternehmer ernsthaft die Frage stellen, wie eine Limited mit 1 £ Kapital erfolgreich geführt werden kann, sie ist schon kurz nach der Gründung zahlungsunfähig.

„Wer mit geradezu reißerischem Werbungsstil im Internet die Möglichkeit einer Geschäftstätigkeit einer limited company ohne nennenswertes Kapital geradezu suggeriert, handelt - vorsichtig ausgedrückt-– unsersiös“, so Wilhelm Happ aus der Kanzlei Happ Recke Luther in Hamburg.

Die Ltd. benötigt den „company secretary“ als eine dritte, unbekannte Person. Die Haftungsgefahren eines directors sind weitaus größer als im deutschen Recht. Das englische Recht ist fast allen deutschen Unternehmern unbekannt, so dass Experten im deutsch-englischen Gesellschaftsrecht herangezogen werden müssen. Bei Vernachlässigung der gesellschaftsrechtlichen Pflichten durch den director/secretary wird die Limited im Register gelöscht und das Vermögen der englischen Krone zugeführt. Schließendlich werden die Gründungen über sog. Agenturen fast nur auf dem postalischen Wege vorgenommen, eine Beratung vor Ort wird selten angeboten, denn wer fährt schon nach England, nur um eine 1-£-Ltd. zu gründen. Trotzdem wurden nach Schätzungen von Experten in den letzten Jahren über 30.000 Limited gegründet.

Eine Umfrage des DIHK aus dem Jahr 2005 hat gezeigt, dass gerade bei den Kleingewerbetreibenden – insbesondere den Dienstleistern – das Interesse an der Limited sehr groß ist. Immerhin konnten sich etwa ein Drittel der Angehörigen dieses Segments der Wirtschaft eine Limited-Gründung vorstellen.

Aber „die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische S.A.R.L, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“, so Dieter Möllering, Leiter der Abteilung Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme.





Daher sollten sich die Existenzgründer und Unternehmer nach Alternativen umsehen, wenn sie keine deutsche GmbH gründen wollen oder können. Die Alternative wäre tatsächlich die französische Sarl (Société à responsabilité limitée), das Gegenstück zur deutschen GmbH.

Die Sarl wurde in Frankreich 1925 nach dem Vorbild der deutschen GmbH geschaffen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Sarl sind also dem deutschen Gründer vertraut, so dass er sich nur mit den wenigen unterschiedlichen Regelungen auseinander zu setzen hat. Diese sind jedoch sogar noch vorteilhafter als bei der deutschen GmbH: keine notarielle Beurkundung notwendig - die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt (Empfehlung 10.000 €, wovon 20 % sofort und der Rest innerhalb von 5 Jahren einzuzahlen ist) - Gründungsdauer ca. 3 Tage - Ausschüttungen können im Gegensatz zur Limited genau so wie bei der deutschen GmbH auch bei Verlusten vorgenommen werden - die Körperschaftssteuer-Belastung beträgt bei einem Gewinn bis zu 38.120 € nur 15 % - das Image der Sarl ist genau so gut wie bei der GmbH im Gegensatz zur Limited - und im schlimmsten Fall: Überschuldung ist in Frankreich kein Insolvenzgrund und stellt keine Haftungsgefahr für den Geschäftsführer dar.

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MC Management Consultants Sarl
Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei
Wirtschaftsjurist (Ass. jur.)

3, quai Kléber
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Telefon: +33 (0) 8.77.11.40.18
oder: +33 (0) 6.79.15.76.14
E-Mail: info(at)mc-france.eu
Internet: www.mc-france.eu


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir beraten und betreuen Unternehmen bei der Gründung einer französischen GmbH (Sarl). Darüber hinaus stellen wir Kontakte zu Geschäftspartner und Institutionen in Frankreich her. Französische Investoren begleiten wir bei Aktivitäten in Deutschland. In diesem Zusammenhang beraten wir auch über Subventionen und unterstützen Unternehmen bei der Antragstellung in Deutschland. Unternehmen in Schwierigkeiten bieten wir ein Treuhand-Modell für einen Neuanfang an.



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Bereitgestellt von Benutzer: DPolei
Datum: 02.08.2007 - 17:57 Uhr
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Ansprechpartner: Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei, Wirtschaftsjurist
Stadt:

Strasbourg (Frankreich)


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Existenzgründung


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Freigabedatum: 02.08.2007

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