(ots) - Es liegt in der Natur von Rothirschen, dass sie
gerne wandern. Die einen tun es, um sich fortzupflanzen, die anderen,
um neue Lebensräume zu erobern. Doch während die Rothirsche im Norden
Deutschlands von der polnischen bis zur niederländischen Grenze
wandern dürfen, müssen sie im Süden außerhalb ihrer verbliebenen
Reservate abgeschossen werden - das ist Gesetz. Dieser Unterschied
könnte in Zukunft sogar noch gravierender werden: Während
Sachsen-Anhalt die sogenannten Rotwildbezirke, also die behördlich
verordneten Grenzen der Verbreitung, zum 1. Februar auflöst, plant
das Saarland die Wiedereinführung dieser Rotwildbezirke.
"Das Beispiel zeigt, wie widersinnig die Rotwildpolitik der
Bundesländer ist", sagt Hilmar Frei-herr von Münchhausen,
Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. "Rothirsche haben
überall das gleiche Bedürfnis zum Wandern. Doch während im Süden der
Einfluss des Wildes auf die Waldvegetation gefürchtet wird, wird in
den norddeutschen Bundesländern eine erfolgreiche Forstwirtschaft
auch mit Rotwild betrieben." Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher
einen Offenen Brief an die Umweltministerin des Saarlandes, Dr.
Simone Peter, geschrieben. "Rotwild besiedelt im Saarland nur 15
Prozent der Waldfläche. Mit einer Wiedereinführung der Rotwildbezirke
würde der Lebensraum weiter eingeengt und der jagdpolitische
Rückwärtsgang eingelegt", sagt Baron Münchhausen.
Heute darf sich Rotwild seinen Lebensraum in
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
und dem Saarland selber suchen. Sollte das Saarland nun den
vorliegenden Gesetzentwurf umsetzen, werden Rothirsche nur noch in
den norddeutschen Bundesländern ungehinderte Wanderungen unternehmen
können. "Wir begrüßen es sehr, dass in Sachsen-Anhalt die
Rotwildbezirke zum 1. Februar aufgelöst werden", sagt Baron
Münchhausen. Vor allem in den südlichen Bundesländern gibt es großen
Nachholbedarf. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher "Freiheit
für den Rothirsch" und die Abschaffung der in ganz Europa nur in
Deutschland existierenden Rotwildbezirke. Der Rothirsch soll sich wie
alle anderen Wildtiere auch seinen Lebensraum selber suchen dürfen.
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