(ots) - Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages,
Hellmut Königshaus, greift in seinem Jahresbericht Themen auf, die
den Forderungen des Verbandes der Beamten der Bundeswehr entsprechen.
So beklagt er u.a. auf der Seite 22 der Bundesdrucksache 17/4400,
dass Kompaniechefs und Kompaniefeldwebel "einen ganz erheblichen Teil
ihrer Arbeitsleistung in die Bearbeitung von Personalangelegenheiten"
einzubringen haben. Das stehe "in einem deutlichen Widerspruch zu den
Kernaufgaben der Einheitsführer und Kompaniefeldwebel als
militärische Ausbilder". Weiter heißt es: "Die zum
Personalwirtschaftssystem angesetzten Lehrgänge finden offensichtlich
nicht mit der notwendigen Intensität und Regelmäßigkeit statt......
Stattdessen müssen die Anwender sich das schwierige Programm in
Eigenregie erarbeiten oder versuchen, es mit Hilfe von Kameraden zu
erlernen". Und weiter: "Unverständlich ist in diesem Zusammenhang
auch, warum die Truppe die Dateneinpflege zur Erfassung und
Auszahlung der Bezüge übertragen wurde. Die bevorstehende Reform
sollte zum Anlass genommen werden, die Aufgabe wieder dorthin zu
verlagern, wo sie hingehört, nämlich in die territoriale
Wehrverwaltung."
Wir begrüßen diese Anregungen ausdrücklich, da auch sie,
konsequent zu Ende gedacht, dem Artikel 87b GG seinen ursprünglichen
Stellenwert wieder zuweisen. Bedingt durch das Aussetzen der
Wehrpflicht und die Schließung der Kreiswehrersatzämter, steht in
absehbarer Zeit zusätzliches, gut ausgebildetes Personal zur
Verfügung und bereit, die Truppe von Verwaltungsaufgaben zu
entlasten, damit sie sich auf ihre militärischen Kernaufgaben
konzentrieren kann. So ist die grundlegende Einweisung in das
Personalwirtschaftssystem unter SAP bereits jetzt integraler
Bestandteil der qualifizierten und viele Rechtsgebiete umfassenden
Laufbahnausbildung der Beamtinnen und Beamten. Gut ausgebildet und
mit längeren Stehzeiten auf ihren Dienstposten als Soldaten, können
sie ohne störende sonstige militärischen Dienste ihre Arbeitsleistung
erbringen. Ein wahrer Schatz an Effizienzrendite.
Die im Weiteren durch den Wehrbeauftragten angesprochenen Themen
"Attraktivität des Dienstes", "Fehlende Planstellen und
Beförderungsstau" oder "Vereinbarkeit von Familie und Dienst" gelten
gleichermaßen für das zivile Personal der Bundeswehr.
Der Verband der Beamten der Bundeswehr fordert daher, auch das
zivile Personal der Bundeswehr in diese Betrachtungen des
Wehrbeauftragten einzubeziehen.
Pressekontakt:
Wolfram Kamm
Bundesvorsitzender
des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB)
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