(ots) - In Spielwaren finden sich immer
weniger verbotene Weichmacher. Diesen Schluss ziehen Experten von
DEKRA nach einer Testreihe im Vorfeld der Spielwarenmesse in
Nürnberg. Von 18 Spielfiguren aus Kunststoff fanden sich lediglich in
vier Proben noch Spuren von Phthalat-Weichmachern, die jedoch als
besonders gefährlich gelten.
Bereits 2005 wurde erstmalig die Verwendung von sechs Phtalaten -
darunter DEHP, DBP und BBP - in Spielzeug und Babyartikeln verboten
(Anhang I EG-Richtlinie 76/769/EWG). Im Juni 2009 wurden diese
Beschränkungen in die REACH Verordnung übernommen. Trotz bestehender
Beschränkungen fanden die DEKRA Chemiker bei früheren Test noch
regelmäßig unter anderem Weichmacher wie DEHP, DBP oder BBP in
Kunststoffspielzeug. Nach neuesten Untersuchungen geht die Belastung
mit den genannten Weichmachern insgesamt zurück.
"Natürlich kann man keine generelle Entwarnung geben", sagt Dr.
Peter Spengler, Laborleiter bei DEKRA Industrial in Stuttgart. "Aber
die Ergebnisse lassen vermuten, dass die Industrie auf
gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher zunehmend verzichtet oder
mit Stoffen ersetzt, die nicht in Anhang XVII der
EU-Chemikalienverordnung REACH aufgeführt sind."
Der Spielwaren-Handel hat jedoch noch Nachholbedarf, wenn es um
die Auskunftspflichten nach REACH Artikel 33 geht. Nur 12 von 18
Handelsunternehmen konnten bei Testkäufen durch einen Marktforscher
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 45-Tage-Frist korrekt
Auskunft darüber geben, ob und welche auskunftspflichtigen
Inhaltsstoffe nach REACH, die besonders besorgniserregenden Stoffe
(SVHC) der Kandidatenliste, in dem Produkt enthalten sind. Immerhin:
Alle Auskünfte waren wahrheitsgemäß, wie sich bei der chemischen
Analyse im DEKRA Labor herausstellte.
(Hinweis: Bildmaterial unter www.dekra.de/presse)
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